Antworten & Orientierung

Häufige Fragen zu eSave, Strom- und Gaswechsel

Wie läuft ein Anbieterwechsel ab, wer kündigt den alten Vertrag und welche Unterlagen werden benötigt? Hier finden Sie verständliche Antworten zu unserem Service, Vertragsfragen, Kosten und besonderen Messsituationen sowie Links zu ausführlichen Ratgebern.

Illustration: Frage und Antwort mit Vertragsunterlagen und Stromsymbol.

eSave verstehen

Fragen zum eSave-Service

Wie kann ich eSave beauftragen?

Sie können zunächst über das Kontaktformular ein persönliches Angebot anfragen oder die auf unserer Website angebotene Registrierung nutzen. Für das Angebot helfen Ihre Lieferadresse, der Jahresverbrauch und die aktuellen Tarifdaten; häufig enthält die letzte Jahresabrechnung bereits die nötigen Angaben. Möchten Sie den Wechselservice nutzen, erhalten Sie die dazugehörigen Auftragsunterlagen. Einmalig benötigen wir das unterzeichnete Auftragsformular. Eine unverbindliche Angebotsanfrage und ein Auftrag sind unterschiedliche Schritte: Wir berücksichtigen, welchen Weg Sie wünschen.

Warum benötigt eSave ein unterzeichnetes Auftragsformular?

Das Auftragsformular dokumentiert Ihre Beauftragung und die darin erteilte Vollmacht. Es dient auch als Nachweis gegenüber dem Versorger, wenn wir im vereinbarten Umfang Rückfragen oder Vertragsdaten klären. Die Unterschrift erlaubt keine beliebige Nutzung Ihrer Daten und ersetzt keine gesonderte Beauftragung weiterer Lieferstellen. Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto des unterschriebenen Formulars genügt für die Rücksendung an eSave; das Original müssen Sie nicht zusätzlich per Post schicken. Den passenden Übermittlungsweg klären wir mit Ihnen.

Warum braucht eSave trotz Vollmacht Unterlagen des neuen Versorgers?

Eine Vollmacht ersetzt nicht die aktuellen Vertragsinformationen. Die Vertragsbestätigung zeigt, welcher Tarif tatsächlich abgeschlossen wurde, wann die Belieferung beginnt und welche Preise, Laufzeiten und Fristen gelten. Diese Angaben benötigen wir für die richtige Zuordnung und weitere Betreuung. Bitte leiten Sie deshalb neue Bestätigungen und wichtige Änderungsmitteilungen zu Ihrem betreuten Vertrag weiter. Wenn Unterlagen auf eine andere Person oder eine frühere Lieferadresse ausgestellt sind, klären wir die Zuordnung vor einem weiteren Wechsel. Was bereits vorliegt, müssen Sie nicht erneut einreichen.

Ist eSave bei der Auswahl der Energieanbieter unabhängig?

eSave arbeitet energieanbieterunabhängig und ist selbst kein Strom- oder Gaslieferant. Wir ermitteln das für Ihre Angaben und Wünsche günstigste geeignete Angebot innerhalb unserer eSave-Auswahl. Dabei berücksichtigen wir auch die Vertragsbedingungen und schließen Anbieter aus, die wir nicht empfehlen. Das ist kein vollständiger Vergleich jedes verfügbaren Tarifs am gesamten Markt. Ihre Präferenzen können Sie uns mitteilen; die konkrete Empfehlung und die Kosten unseres Wechselservices erläutern wir im persönlichen Angebot.

Was macht eSave für mich?

eSave prüft Strom- und Gasverträge, vergleicht Tarife und begleitet nach Beauftragung den Anbieterwechsel. Im beauftragten Wechselservice werten wir Vertragsbestätigungen aus, übernehmen die belegten Laufzeiten und Kündigungsfristen und erstellen vor der nächsten Kündigungsfrist ein neues Angebot mit einer Ablehnungsfrist. Bitte leiten Sie neue Bestätigungen und Vertragsänderungen rechtzeitig weiter, damit die Prüfung auf aktuellen Daten beruht. Eine lückenlose Fristgarantie lässt sich daraus nicht ableiten. Den Ablauf erklären wir auf unserer Seite zum Strom- und Gasanbieterwechsel. Welche Leistungen für Ihren Fall gelten, steht im konkreten Angebot und den AGB.

Ist die erste Anfrage kostenpflichtig?

Die erste Anfrage über das eSave-Kontaktformular ist kostenlos und löst noch keinen Anbieterwechsel aus. Wenn Sie eSave beauftragen und ein von eSave beauftragter Tarifwechsel erfolgreich ist, sehen die AGB (§ 7) je beauftragtem Zähler eine Erfolgsprovision von 30 % der berechneten Ersparnis vor. Prüfen Sie die Kostenregelung im konkreten Angebot.

Kann ich einen vorgeschlagenen Tarif ablehnen?

Ja. Prüfen Sie Laufzeit, Preise, Preisgarantie und Boni und teilen Sie eSave eine Ablehnung oder Änderungswünsche bis zu dem im Wechselangebot genannten Datum mit. Bei einem bereits bestehenden eSave-Auftrag kann eSave nach Ablauf dieser Frist ohne erneute ausdrückliche Zustimmung den Wechsel im Rahmen der erteilten Vollmacht beauftragen. Eine erste unverbindliche Anfrage ist noch keine solche Beauftragung. Maßgeblich sind Ihr Auftrag und die AGB (§ 2).

Welche Unterlagen helfen bei der Vertragsprüfung?

Hilfreich sind die letzte Jahresabrechnung, Name des aktuellen Anbieters, Vertrags- oder Kundennummer, Postleitzahl, Jahresverbrauch, Zählernummer oder Marktlokations-ID und gegebenenfalls Schreiben des Versorgers zu Preisänderungen oder Vertragsende. Bei Rückfragen zu einem laufenden Auftrag kann auch ein gut lesbares Zählerfoto helfen.

Wie erreiche ich den eSave-Kundenservice?

Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@esave.de. Telefonisch sind wir unter 07733 98 19 699 in der Regel montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr erreichbar.

Wie kündige oder widerrufe ich meinen eSave-Vertrag?

Kündigung: Nach den aktuellen eSave-AGB (§ 13) können Sie den Auftrag in Textform mit vier Wochen Frist zum Ende eines Kalendermonats kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Nutzen Sie dafür die Kündigungsfunktion und benennen Sie bei mehreren Lieferstellen die betroffenen Aufträge. Mit der wirksamen Beendigung übernehmen Sie die weitere Verwaltung Ihrer Energieverträge selbst.

Widerruf: Wenn Ihnen als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, beträgt die Frist grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss, beginnt aber nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung. Eine eindeutige Erklärung genügt; Sie können die Widerrufsfunktion nutzen. Bei vorzeitig begonnener Dienstleistung können besondere Folgen gelten; ein vorzeitiges Erlöschen setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus, nicht allein den Beginn unserer Tätigkeit. Einzelheiten finden Sie in der Widerrufsbelehrung in § 12 der AGB und § 356 BGB. Diese Formulare betreffen Ihren Vertrag mit eSave. Wenn Sie stattdessen Ihren Energievertrag beim Strom- oder Gaslieferanten beenden möchten, gelten dessen Vertragsbedingungen und Fristen.

Strom & Gas

Fragen zum Anbieterwechsel

Welche Anbieter und Vertragsbedingungen berücksichtigt eSave?

Wir vergleichen geeignete Angebote innerhalb unserer Auswahl und achten nicht nur auf den Preis: Laufzeit, Kündigungsfrist, Bonusbedingungen und Preisgarantie gehören dazu. Im betreuten Wechselservice setzen wir grundsätzlich auf einjährige Laufzeiten, damit wir die Konditionen regelmäßig neu prüfen können. Das bedeutet nicht, dass jeder Zweijahresvertrag am Markt automatisch schlechter ist; längere Bindungen passen jedoch nicht zu unserem jährlichen Prüfmodell. Eine Preisgarantie ist außerdem nicht dasselbe wie die Vertragslaufzeit: Entscheidend sind Dauer, abgedeckte Preisbestandteile und Ausnahmen. Teilen Sie uns besondere Wünsche vor der Auswahl mit.

Was tun, wenn ich Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht kenne?

Sehen Sie zuerst in die Vertragsbestätigung, die letzte Rechnung und mögliche Änderungsmitteilungen Ihres Lieferanten. Liegen unterschiedliche Angaben vor, ist die aktuelle Vertragslage zu klären, statt einen Termin zu schätzen. Für einen Angebotscheck können Sie uns die vorhandenen Unterlagen und Ihre Lieferadresse nennen. Bei einem betreuten Vertrag gleichen wir die belegten Angaben mit unseren Unterlagen ab. Ist die Frist knapp oder unklar, melden Sie sich frühzeitig; ein Wechsel zum gewünschten Termin lässt sich dann nicht pauschal zusichern.

Was mache ich mit einem neuen Angebot meines bisherigen Anbieters?

Ein Treue- oder Rückgewinnungsangebot kann attraktiv sein, muss es aber nicht. Vergleichen Sie die gesamten Jahreskosten bei demselben Verbrauch sowie Laufzeit, Kündigungsfrist, Boni und Preisgarantie. Prüfen Sie auch, ob die Annahme eine neue Vertragsbindung auslöst. Wenn eSave Ihren Vertrag betreut, senden Sie uns das Angebot möglichst vor der Annahme. So können wir es mit der laufenden Tarifprüfung abstimmen und widersprüchliche Wechselaufträge vermeiden. Ein eigenständig abgeschlossener Tarif wird nicht automatisch Teil der bestehenden Betreuung.

Wer kündigt meinen bisherigen Energievertrag?

Nach Ihrer Beauftragung begleitet eSave die Kündigung im Rahmen des vereinbarten Anbieterwechsels. Die reguläre Kündigung beim bisherigen Lieferanten übernimmt häufig der neue Lieferant mit Ihrer Vollmacht. Ein eigenständiger Kündigungsdienst ohne Wechselauftrag gehört nicht zu unserem Angebot. Bei Sonderkündigungen oder knappen Fristen sollten Sie selbst rechtzeitig und nachweisbar kündigen. Details zu Strom und Gas finden Sie unter Stromanbieter kündigen und Gasanbieter kündigen.

Wird während des Anbieterwechsels der Strom oder das Gas abgestellt?

Ein regulärer Lieferantenwechsel ändert den Liefervertrag, nicht die Leitungen. Die Versorgung wird dadurch grundsätzlich nicht unterbrochen. Falls kein Anschlussvertrag zustande kommt, greifen für Haushaltskunden gesetzliche Regeln zur Grund- oder Ersatzversorgung. Stellt ein Lieferant die Belieferung ein, übernimmt der örtliche Grund-/Ersatzversorger; dabei können andere, auch höhere Preise gelten. Die Insolvenz allein beendet einen weiter erfüllten Liefervertrag nicht automatisch. Dokumentieren Sie bei einem Lieferstopp den Zählerstand und prüfen Sie Mitteilungen und neue Konditionen. Informationen dazu bietet die Bundesnetzagentur zum Lieferantenausfall.

Was kann ich tun, wenn eine Auftrags- oder Vertragsbestätigung fehlt?

Prüfen Sie zuerst, welches Dokument bereits vorliegt: Ein eSave-Wechselangebot, eine Auftragsbestätigung des neuen Lieferanten und dessen Vertragsbestätigung belegen unterschiedliche Schritte. Senden Sie uns die vorhandenen Schreiben mit Lieferadresse und dem geplanten Lieferbeginn. Wir prüfen den belegten Stand und welche Information noch beim Lieferanten geklärt werden muss. Ein eingeleiteter Wechsel ist noch kein bestätigter Lieferbeginn.

Muss mein Zähler beim Anbieterwechsel ausgetauscht werden?

Für einen üblichen Strom- oder Gaslieferantenwechsel ist normalerweise kein Zählertausch nötig. Besondere Messkonzepte, etwa bei einer Wärmepumpe, sollten gesondert geprüft werden.

Welche Tarifangaben sollte ich vergleichen?

Vergleichen Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten bei demselben Jahresverbrauch und Betrachtungszeitraum: Arbeitspreis, Grundpreis, mögliche Messkosten und tatsächlich erreichbare Boni. Prüfen Sie außerdem Laufzeit, Kündigungsfrist und welche Preisbestandteile die Preisgarantie wie lange abdeckt. Bei einem Zweitarifzähler gehören Hoch- und Niedertarifwerte getrennt in den Vergleich. Weichen die bestätigten Konditionen später vom Wechselangebot ab, senden Sie uns die Unterlagen zur Prüfung.

Bietet eSave dynamische Stromtarife an?

Nein. eSave vermittelt dynamische Stromtarife nicht und empfiehlt sie grundsätzlich nicht, weil unser Wechselservice auf besser planbare Konditionen setzt. Bei einem dynamischen Tarif ist der Arbeitspreis an Börsenpreise gekoppelt und kann schwanken. Wer größere Verbräuche gezielt in günstige Zeiten verschiebt, kann profitieren; steigende Preise können aber auch höhere Kosten bedeuten. Das ist unsere Beratungsposition, kein Urteil über jeden einzelnen Tarif. Wenn Sie dennoch einen dynamischen Tarif wünschen, klären Sie dessen Konditionen und Voraussetzungen direkt mit dem Anbieter. Weitere Informationen bietet die Bundesnetzagentur.

Fristen & Sonderfälle

Fragen zu Umzug, Verbrauch und besonderen Verträgen

Kann ich den Vertragsinhaber ändern und gleichzeitig den Anbieter wechseln?

Eine Umschreibung auf eine andere Person und ein Anbieterwechsel sind zwei verschiedene Vorgänge. Klären Sie eine noch ausstehende Umschreibung zuerst mit dem bisherigen Lieferanten und lassen Sie sie bestätigen. Bei Strom und Gas ist die Zuordnung für beide Verträge getrennt zu prüfen. Für den anschließenden Wechsel benötigen wir Unterlagen, die zum vorgesehenen neuen Vertragspartner passen. Die Korrektur eines eSave-Auftragsformulars ersetzt keine Umschreibung beim Versorger. Achten Sie bei einem neuen Angebot zur Umschreibung auf eine mögliche zusätzliche Mindestlaufzeit und lassen Sie unklare Vorschläge vor der Annahme prüfen.

Was passiert, wenn sich mein Energieverbrauch verändert?

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, sollten Tarifvergleich und Abschlag auf einer realistischen neuen Prognose beruhen. Gründe können ein anderer Haushalt, eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder mehr Eigenverbrauch aus einer Solaranlage sein. Teilen Sie uns mit, was sich verändert hat, seit wann und welche belastbaren Verbrauchswerte vorliegen. Bei einer Wärmepumpe unterscheiden wir zusätzlichen Strombedarf von erzeugter Wärme; bei einer Solaranlage zählt für den Bezugsvertrag der Strom aus dem Netz. Eine Schätzung kann zur Orientierung dienen, ist aber keine Garantie für die spätere Rechnung.

Kann ich wechseln, wenn ich Gas nur zum Kochen nutze?

Ein geringer Gasverbrauch schließt einen Anbieterwechsel nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind die für Ihre Lieferstelle verfügbaren Tarife und deren Bedingungen. Gerade bei wenig Verbrauch hat der jährliche Grundpreis großen Einfluss auf die Gesamtkosten; ein niedriger Arbeitspreis allein reicht für einen guten Vergleich nicht aus. Nutzen Sie den Verbrauch in kWh aus Ihrer Abrechnung, nicht nur den Zählerstand in Kubikmetern. Ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist, prüfen wir anhand der gesamten Jahreskosten und des konkreten Angebots. Weitere Hinweise finden Sie unter Gasanbieter wechseln und kündigen.

Kann eSave auch Gewerbestrom und Unternehmensverträge prüfen?

Ja, der eSave-Service richtet sich auch an Unternehmen. Ob ein passendes Angebot vorliegt, hängt von Verbrauch, Lieferstelle, Vertragsbindung und Messung ab. Für eine erste Prüfung helfen die aktuelle Jahresabrechnung und Vertragsbestätigung; bei größeren oder mehreren Anschlüssen können zusätzliche Daten nötig sein. Ein normaler Haushaltsvergleich ist nicht automatisch auf jedes Unternehmen oder jede Messkonstellation übertragbar. Auf unserer Seite Stromkosten sparen für Unternehmer finden Sie den Einstieg. Für besondere Verbrauchsprofile klären wir den möglichen Bearbeitungsumfang individuell.

Kann ich den Gasanbieter wechseln, wenn ein Biogasanteil vorgeschrieben ist?

Ein Wechsel kommt infrage, wenn der neue Tarif die für Ihr Gebäude geltenden Anforderungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise verfügbar sind. Es gibt keine pauschale Vorgabe „alle Kunden müssen 10 % Biogas beziehen“. Entscheidend sind die konkret anwendbaren Gebäude- und Heizungsregeln sowie Ihre bisherige Erfüllungslösung. Klären Sie diese zunächst mit Ihrer Energieberatung oder der zuständigen Behörde und teilen Sie uns die bestätigten Anforderungen vor der Tarifprüfung mit. Ein als „Ökogas“ beworbener Tarif ist nicht allein ein Nachweis dafür. Die Informationen des Umweltministeriums Baden-Württemberg erläutern beispielsweise die dortigen Erfüllungsoptionen.

Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?

Grundsätzlich kann bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht bestehen; Ausnahmen sind möglich. Prüfen Sie die Mitteilung des Anbieters und sorgen Sie dafür, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingeht. Bei kurzen Fristen ist eine eigene Kündigung mit Nachweis sinnvoll.

Was passiert mit meinem Vertrag beim Umzug?

Ein Strom- oder Gasvertrag endet durch den Umzug nicht automatisch. Informieren Sie Ihren bisherigen Lieferanten frühzeitig und lassen Sie prüfen, ob er Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiterbeliefern kann oder eine Sonderkündigung möglich ist. Für die Unterstützung durch eSave helfen alte und neue Lieferadresse, getrennte Auszugs- und Einzugsdaten, betroffene Zähler sowie die Übergabezählerstände. Wenn eSave die neue Lieferstelle betreuen soll, klären Sie mit uns den dafür nötigen Auftrag. Mehr dazu: Strom umziehen.

Kann ich einen Grundversorgungsvertrag kündigen?

Haushaltskunden können einen Strom- oder Gas-Grundversorgungsvertrag grundsätzlich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Stimmen Sie den Beginn eines neuen Liefervertrags passend ab.

Brauche ich für meine Wärmepumpe einen Spezialtarif?

Nicht immer. Entscheidend ist zunächst, ob die Wärmepumpe über den Haushaltsstromzähler oder einen separaten Zähler läuft und ob bei diesem Hoch- und Niedertarif getrennt erfasst werden. Bei gemeinsamer Messung ist der zusätzliche Bedarf Teil des Haushaltsverbrauchs; bei separater Messung kann ein eigener Wärmepumpentarif infrage kommen. Vergleichen Sie die gesamten Jahreskosten einschließlich Grundpreis und Messkosten. Starten Sie mit dem Wärmepumpenstromtarif-Check oder lesen Sie den Wärmepumpen-Ratgeber.

Messung & Heizstrom

Fragen zu Zählern, Heizstrom und Photovoltaik

Kann ich meinen Heizstrom- oder Wärmestromanbieter wechseln?

Grundsätzlich kann ein Wechsel möglich sein, sofern ein anderer Anbieter einen passenden Tarif für Ihre Lieferstelle und Messkonstellation anbietet. Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung und Haushaltsstrom sind dabei nicht einfach austauschbar. Für die Prüfung benötigen wir die Art der Heizung, gemeinsame oder getrennte Messung, Zählernummern und bei zwei Tarifregistern die getrennten HT-/NT-Verbrauchswerte. Ein günstiger Haushaltsstromtarif ist nicht automatisch als Heizstromtarif geeignet. Technische Voraussetzungen klären Sie bei Bedarf mit Netz- oder Messstellenbetreiber; eSave veranlasst keinen Zählerumbau allein aufgrund eines Tarifvergleichs.

Ist ein Stromanbieterwechsel bei einer Infrarotheizung möglich?

Eine Infrarotheizung verhindert einen Anbieterwechsel nicht automatisch. Wird sie über den normalen Haushaltszähler versorgt, gehört ihr Strombedarf zum gesamten Haushaltsverbrauch. Ein separater Heizstromtarif lässt sich aus der Bezeichnung „Infrarotheizung“ allein nicht ableiten. Prüfen Sie mit uns die tatsächliche Messung, den voraussichtlichen Jahresverbrauch und die verfügbaren Tarifbedingungen. Bei ungewöhnlichen Mess- oder Steuerungskonzepten sind die Angaben des Netz- beziehungsweise Messstellenbetreibers nötig. Verglichen werden die gesamten Jahreskosten, nicht nur ein besonders niedriger Arbeitspreis.

Was bedeutet gemeinsame oder getrennte Messung bei Nachtspeicherheizungen?

Bei gemeinsamer Messung werden Haushaltsstrom und Heizstrom über denselben Zähler erfasst. Bei getrennter Messung gibt es für den Heizstrom eine eigene Messung neben dem Haushaltsanschluss. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ein Zähler ein oder zwei Tarifregister hat: Hoch- und Niedertarif können auch innerhalb einer Messung getrennt erfasst werden. Für einen passenden Tarif sind die tatsächliche Zuordnung und die Abrechnung maßgeblich. Senden Sie uns die betreffenden Abrechnungen mit Zählernummern und HT-/NT-Werten. Die Angabe „zwei Zähler“ oder „Nachtstrom“ allein genügt nicht für eine sichere Tarifauswahl.

Lohnt sich ein Stromanbieterwechsel auch mit Photovoltaikanlage?

Auch mit eigener Solaranlage benötigen viele Haushalte zusätzlich Strom aus dem Netz. Für einen Anbieterwechsel vergleichen Sie diesen tatsächlichen Netzbezug und die zugehörigen Tarifkosten, nicht die gesamte Erzeugung Ihrer Anlage. Bei geringem Netzbezug ist der Grundpreis besonders wichtig; auch Bonusbedingungen und mögliche Messkosten gehören in den Vergleich. eSave kann den Strombezugsvertrag prüfen, bietet aber keine Einspeiseverträge an. Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom und besondere Messkonzepte sind davon getrennt zu betrachten. Halten Sie dafür die aktuelle Abrechnung und die Zuordnung der Zähler bereit.

Was unterscheidet Einrichtungs-, Zweirichtungs- und Zweitarifzähler?

Ein Einrichtungszähler erfasst Energie in einer Richtung, beispielsweise den Bezug aus dem Netz. Ein Zweirichtungszähler erfasst Bezug und Einspeisung getrennt, etwa bei einer Photovoltaikanlage. Das beschreibt die Energierichtung, nicht die Anzahl der Geräte. Ein Zweitarifzähler unterscheidet dagegen Tarifregister wie Hoch- und Niedertarif. Zweirichtung und Zweitarif sind deshalb keine gleichbedeutenden Begriffe. Für den Tarifvergleich ist wichtig, welche Register Ihre Abrechnung tatsächlich ausweist und wie die Lieferstelle zugeordnet ist. Bei Unklarheiten helfen ein Zählerfoto und die Angaben Ihres Messstellenbetreibers.

Kann ich mit einem HT-/NT-Haushaltsstromzähler den Anbieter wechseln?

Ein Zähler mit Hoch- und Niedertarif schließt einen Wechsel nicht grundsätzlich aus. Der neue Lieferant muss die vorhandene Messkonstellation jedoch für seinen Tarif akzeptieren. Geben Sie HT- und NT-Jahresverbrauch sowie die jeweiligen Preise getrennt an; addieren Sie die Werte nicht ungeprüft in einem beliebigen Haushaltsrechner. Klären Sie außerdem, ob es um Haushaltsstrom, eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe geht. Nicht jeder Anbieter bildet diese Fälle gleich ab. Mit Abrechnung und Zählerdaten prüfen wir, welche Angebote infrage kommen; notwendige technische Klärungen bleiben beim zuständigen Netz- oder Messstellenbetreiber.

Abrechnung & Kontakt

Fragen zu Kosten und Unterlagen

Behalte ich meinen Bonus, wenn ich nach einem Jahr wieder wechsle?

Eine Kündigung oder ein erneuter Wechsel bedeutet nicht automatisch, dass der Bonus entfällt. Entscheidend sind der konkrete Bonusanspruch, die wirksamen Bedingungen und die tatsächlich erreichte Belieferungszeit. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können auseinanderliegen: Zwölf Monate Vertragslaufzeit sind deshalb nicht automatisch zwölf Monate Belieferung. Prüfen Sie vor der Kündigung Mindestbelieferung, Auszahlungstermin und die Definition von Neukunden. Auch ein von eSave vorbereiteter Wechsel ersetzt diese Prüfung nicht. Bewahren Sie Angebot, Vertragsbestätigung und Bonusbedingungen auf und kontrollieren Sie die Jahres- oder Schlussrechnung. Weitere Hinweise bietet die Verbraucherzentrale zu Bonus-Tarifen.

Kann es vorkommen, dass ein Wechsel keine Ersparnis bringt?

Ja. Ihr bestehender Vertrag kann bereits günstig sein, oder verfügbare Alternativen passen wegen Laufzeit, Messung oder Ihren Wünschen nicht. Eine Ersparnis lässt sich nicht für jeden Kunden und jeden Zeitpunkt versprechen. Prüfen Sie vergleichbare Jahreskosten einschließlich Grundpreis, erreichbarer Boni und möglicher Servicekosten. Gibt es keinen wirtschaftlichen Vorteil, kann es sinnvoll sein, den aktuellen Vertrag zunächst zu behalten und zu einem passenden späteren Zeitpunkt erneut zu vergleichen. Ein günstiger klingender Arbeitspreis allein ist kein Grund für einen Wechsel.

Ab wann lohnt sich ein Strom- oder Gasanbieterwechsel?

Eine allgemeine Euro-Schwelle gibt es nicht. Entscheidend ist der Vorteil bei den gesamten Jahreskosten nach Berücksichtigung erreichbarer Boni und der Kosten des gewählten Services. Dazu kommen Vertragslaufzeit, Preisgarantie, Kündigungsfrist und Ihre persönlichen Wünsche. Vergleichen Sie mit demselben realistischen Jahresverbrauch und betrachten Sie auch die Kosten nach Ablauf einmaliger Vergünstigungen. Ein Tarif kann im ersten Jahr günstig sein, danach aber weniger attraktiv werden. Für eine persönliche Einschätzung können Sie über das Kontaktformular einen kostenlosen Angebotscheck anfragen.

Gibt es einen Mindest- oder Höchstverbrauch für den Anbieterwechsel?

Für alle verfügbaren Tarife lässt sich keine einheitliche Verbrauchsgrenze nennen. Anbieter können eigene Tarif- und Annahmebedingungen haben; bei großen Mengen spielen außerdem Messung und Verbrauchsprofil eine Rolle. Bei sehr niedrigem Verbrauch ist der Grundpreis oft wichtiger als ein kleiner Unterschied beim Arbeitspreis. Für größere Anschlüsse oder mehrere Lieferstellen prüfen wir, welche Daten erforderlich sind und ob ein passendes eSave-Angebot möglich ist. Nennen Sie den tatsächlichen Jahresverbrauch aus Ihrer Abrechnung. Ob ein Tarif zu Ihrem Anschluss passt, klären wir anhand dieser Angaben statt mit pauschalen Grenzen.

Kann ich meinen monatlichen Abschlag ändern lassen?

Sie können den Energielieferanten um Prüfung und Anpassung bitten, wenn Verbrauchsprognose oder Tarifkosten nicht zu Ihrer Situation passen. Hilfreich sind aktuelle Zählerstände mit Ablesedatum, die letzte Abrechnung und nachvollziehbare Änderungen beim Verbrauch. Eine niedrigere Rate senkt nicht den tatsächlichen Energiepreis und kann später zu einer Nachzahlung führen; ein unrealistisch niedriger Abschlag ist deshalb keine Ersparnis. Stimmen Sie eine Änderung mit dem Lieferanten ab, statt eigenmächtig weniger zu zahlen. Wenn eSave Ihren Vertrag betreut, können Sie uns die Unterlagen zur Einordnung vorlegen.

Wie berechnet eSave die Ersparnis und das Honorar?

Wir vergleichen die voraussichtlichen Jahreskosten des bisherigen Vertrags im kommenden Vertragsjahr mit denen des neuen Tarifs – bei demselben Jahresverbrauch. Dabei zählen insbesondere Arbeits- und Grundpreise sowie berücksichtigte Boni. Nach einem erfolgreichen, von eSave beauftragten Wechsel sehen die AGB (§ 7) eine Erfolgsprovision von 30 % der berechneten Ersparnis je beauftragtem Zähler vor. Der monatliche Abschlag an den Lieferanten ist nicht die Berechnungsgrundlage. Wenn Sie eine konkrete eSave-Rechnung prüfen lassen möchten, senden Sie uns Angebot, Vertragsbestätigung und Rechnung.

An wen zahle ich meinen monatlichen Abschlag?

Den Abschlag für die Energielieferung zahlen Sie an Ihren jeweiligen Strom- oder Gaslieferanten. Prüfen Sie die Abschlagshöhe anhand des geschätzten Verbrauchs und der aktuellen Tarifpreise.

Warum können Abschläge trotz günstigerer Jahreskosten steigen?

Der Lieferant legt den monatlichen Abschlag anhand des erwarteten Verbrauchs und der laufenden Tarifkosten fest. Ein einmaliger Sofort- oder Neukundenbonus kann die Jahreskosten senken, ohne dass sich der Abschlag entsprechend verringert. Vergleichen Sie deshalb Abschlagsplan und voraussichtliche Jahreskosten getrennt. Wenn die Verbrauchsprognose deutlich von Ihren belegbaren Werten abweicht, bitten Sie den Lieferanten um Prüfung der Abschlagshöhe.

Warum sollte ich meinen Zählerstand dokumentieren?

Notieren Sie zum Wechsel oder zur Wohnungsübergabe Ablesedatum, Lieferadresse, Zählernummer und Stand; ein gut lesbares Foto hilft bei späteren Rückfragen. Fehlt ein tatsächlicher Ablesewert, können geschätzte Werte zu einer unpassenden Abrechnung führen. Prüfen Sie in der Rechnung, ob der Wert abgelesen oder geschätzt wurde. Bei Abweichungen reichen Sie Ihren dokumentierten Stand zur Prüfung beim Lieferanten ein. Beim Umzug sollten Endstand der alten und Anfangsstand der neuen Wohnung getrennt festgehalten werden. Bei zwei Zählwerken dokumentieren Sie Hoch- und Niedertarif einzeln. Übermitteln Sie die Werte an den Lieferanten und gegebenenfalls die weitere anfordernde Stelle und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Ihre Frage ist nicht dabei? Beschreiben Sie Ihr Anliegen im Kontaktformular. Für einen persönlichen Angebotscheck klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie diese übermitteln können.

eSave kontaktieren

Aktuelle Verbraucherinformationen zu Kündigung und Wechsel finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.