Antworten & Orientierung
Häufige Fragen zu eSave, Strom- und Gaswechsel
Wie läuft ein Anbieterwechsel ab, wer kündigt den alten Vertrag und welche Unterlagen werden benötigt? Hier finden Sie kurze Antworten und Links zu den ausführlichen Ratgebern.
eSave verstehen
Fragen zum eSave-Service
Was macht eSave für mich?
eSave prüft Strom- und Gasverträge, vergleicht Tarife und begleitet nach Beauftragung den Anbieterwechsel. Der Service ist auf laufende Betreuung ausgelegt: Vor einem weiteren Wechsel erhalten Sie ein Angebot mit einer Ablehnungsfrist. Den Ablauf erklären wir auf unserer Seite zum Strom- und Gasanbieterwechsel. Welche Leistungen für Ihren Fall gelten, steht im konkreten Angebot und den AGB.
Ist die erste Anfrage kostenpflichtig?
Die erste Anfrage über das eSave-Kontaktformular ist kostenlos und löst noch keinen Anbieterwechsel aus. Wenn Sie eSave beauftragen und ein von eSave beauftragter Tarifwechsel erfolgreich ist, sehen die AGB (§ 7) je beauftragtem Zähler eine Erfolgsprovision von 30 % der berechneten Ersparnis vor. Prüfen Sie die Kostenregelung im konkreten Angebot.
Kann ich einen vorgeschlagenen Tarif ablehnen?
Ja. Prüfen Sie Laufzeit, Preise, Preisgarantie und Boni und teilen Sie eSave eine Ablehnung oder Änderungswünsche bis zu dem im Wechselangebot genannten Datum mit. Bei einem bereits bestehenden eSave-Auftrag kann eSave nach Ablauf dieser Frist ohne erneute ausdrückliche Zustimmung den Wechsel im Rahmen der erteilten Vollmacht beauftragen. Eine erste unverbindliche Anfrage ist noch keine solche Beauftragung. Maßgeblich sind Ihr Auftrag und die AGB (§ 2).
Welche Unterlagen helfen bei der Vertragsprüfung?
Hilfreich sind die letzte Jahresabrechnung, Name des aktuellen Anbieters, Vertrags- oder Kundennummer, Postleitzahl, Jahresverbrauch, Zählernummer oder Marktlokations-ID und gegebenenfalls Schreiben des Versorgers zu Preisänderungen oder Vertragsende. Bei Rückfragen zu einem laufenden Auftrag kann auch ein gut lesbares Zählerfoto helfen.
Wie erreiche ich den eSave-Kundenservice?
Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@esave.de. Telefonisch sind wir unter 07733 98 19 699 in der Regel montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr erreichbar.
Wie kündige oder widerrufe ich meinen eSave-Vertrag?
Für einen bestehenden eSave-Auftrag nutzen Sie bitte das eSave-Kündigungsformular beziehungsweise das Widerrufsformular. Diese Formulare betreffen Ihren Vertrag mit eSave. Wenn Sie stattdessen Ihren Energievertrag beim Strom- oder Gaslieferanten beenden möchten, gelten dessen Vertragsbedingungen und Fristen.
Strom & Gas
Fragen zum Anbieterwechsel
Wer kündigt meinen bisherigen Energievertrag?
Bei einem regulären Anbieterwechsel kann der neue Lieferant die Kündigung häufig mit Ihrer Vollmacht übernehmen. Bei Sonderkündigungen oder knappen Fristen sollten Sie selbst rechtzeitig und nachweisbar kündigen. Details zu Strom und Gas finden Sie unter Stromanbieter kündigen und Gasanbieter kündigen.
Wird während des Anbieterwechsels der Strom oder das Gas abgestellt?
Ein regulärer Lieferantenwechsel ändert den Liefervertrag, nicht die Leitungen. Die Versorgung wird dadurch grundsätzlich nicht unterbrochen. Falls kein Anschlussvertrag zustande kommt, greifen gesetzliche Regeln zur Grund- oder Ersatzversorgung.
Was kann ich tun, wenn eine Auftrags- oder Vertragsbestätigung fehlt?
Prüfen Sie zuerst, welches Dokument bereits vorliegt: Ein eSave-Wechselangebot, eine Auftragsbestätigung des neuen Lieferanten und dessen Vertragsbestätigung belegen unterschiedliche Schritte. Senden Sie uns die vorhandenen Schreiben mit Lieferadresse und dem geplanten Lieferbeginn. Wir prüfen den belegten Stand und welche Information noch beim Lieferanten geklärt werden muss. Ein eingeleiteter Wechsel ist noch kein bestätigter Lieferbeginn.
Muss mein Zähler beim Anbieterwechsel ausgetauscht werden?
Für einen üblichen Strom- oder Gaslieferantenwechsel ist normalerweise kein Zählertausch nötig. Besondere Messkonzepte, etwa bei einer Wärmepumpe, sollten gesondert geprüft werden.
Welche Tarifangaben sollte ich vergleichen?
Vergleichen Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten bei demselben Jahresverbrauch und Betrachtungszeitraum: Arbeitspreis, Grundpreis, mögliche Messkosten und tatsächlich erreichbare Boni. Prüfen Sie außerdem Laufzeit, Kündigungsfrist und welche Preisbestandteile die Preisgarantie wie lange abdeckt. Bei einem Zweitarifzähler gehören Hoch- und Niedertarifwerte getrennt in den Vergleich. Weichen die bestätigten Konditionen später vom Wechselangebot ab, senden Sie uns die Unterlagen zur Prüfung.
Bietet eSave dynamische Stromtarife an?
Nein. eSave vermittelt dynamische Stromtarife nicht und empfiehlt sie grundsätzlich nicht, weil unser Wechselservice auf besser planbare Konditionen setzt. Bei einem dynamischen Tarif ist der Arbeitspreis an Börsenpreise gekoppelt und kann schwanken. Wer größere Verbräuche gezielt in günstige Zeiten verschiebt, kann profitieren; steigende Preise können aber auch höhere Kosten bedeuten. Das ist unsere Beratungsposition, kein Urteil über jeden einzelnen Tarif. Wenn Sie dennoch einen dynamischen Tarif wünschen, klären Sie dessen Konditionen und Voraussetzungen direkt mit dem Anbieter. Weitere Informationen bietet die Bundesnetzagentur.
Fristen & Sonderfälle
Was gilt bei Preiserhöhung, Umzug oder Wärmepumpe?
Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?
Grundsätzlich kann bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht bestehen; Ausnahmen sind möglich. Prüfen Sie die Mitteilung des Anbieters und sorgen Sie dafür, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingeht. Bei kurzen Fristen ist eine eigene Kündigung mit Nachweis sinnvoll.
Was passiert mit meinem Vertrag beim Umzug?
Ein Strom- oder Gasvertrag endet durch den Umzug nicht automatisch. Informieren Sie Ihren bisherigen Lieferanten frühzeitig und lassen Sie prüfen, ob er Sie an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiterbeliefern kann oder eine Sonderkündigung möglich ist. Für die Unterstützung durch eSave helfen alte und neue Lieferadresse, getrennte Auszugs- und Einzugsdaten, betroffene Zähler sowie die Übergabezählerstände. Wenn eSave die neue Lieferstelle betreuen soll, klären Sie mit uns den dafür nötigen Auftrag. Mehr dazu: Strom umziehen.
Kann ich einen Grundversorgungsvertrag kündigen?
Haushaltskunden können einen Strom- oder Gas-Grundversorgungsvertrag grundsätzlich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Stimmen Sie den Beginn eines neuen Liefervertrags passend ab.
Brauche ich für meine Wärmepumpe einen Spezialtarif?
Nicht immer. Entscheidend ist zunächst, ob die Wärmepumpe über den Haushaltsstromzähler oder einen separaten Zähler läuft und ob bei diesem Hoch- und Niedertarif getrennt erfasst werden. Bei gemeinsamer Messung ist der zusätzliche Bedarf Teil des Haushaltsverbrauchs; bei separater Messung kann ein eigener Wärmepumpentarif infrage kommen. Vergleichen Sie die gesamten Jahreskosten einschließlich Grundpreis und Messkosten. Starten Sie mit dem Wärmepumpenstromtarif-Check oder lesen Sie den Wärmepumpen-Ratgeber.
Abrechnung & Kontakt
Fragen zu Kosten und Unterlagen
Wie berechnet eSave die Ersparnis und das Honorar?
Wir vergleichen die voraussichtlichen Jahreskosten des bisherigen Vertrags im kommenden Vertragsjahr mit denen des neuen Tarifs – bei demselben Jahresverbrauch. Dabei zählen insbesondere Arbeits- und Grundpreise sowie berücksichtigte Boni. Nach einem erfolgreichen, von eSave beauftragten Wechsel sehen die AGB (§ 7) eine Erfolgsprovision von 30 % der berechneten Ersparnis je beauftragtem Zähler vor. Der monatliche Abschlag an den Lieferanten ist nicht die Berechnungsgrundlage. Wenn Sie eine konkrete eSave-Rechnung prüfen lassen möchten, senden Sie uns Angebot, Vertragsbestätigung und Rechnung.
An wen zahle ich meinen monatlichen Abschlag?
Den Abschlag für die Energielieferung zahlen Sie an Ihren jeweiligen Strom- oder Gaslieferanten. Prüfen Sie die Abschlagshöhe anhand des geschätzten Verbrauchs und der aktuellen Tarifpreise.
Warum können Abschläge trotz günstigerer Jahreskosten steigen?
Der Lieferant legt den monatlichen Abschlag anhand des erwarteten Verbrauchs und der laufenden Tarifkosten fest. Ein einmaliger Sofort- oder Neukundenbonus kann die Jahreskosten senken, ohne dass sich der Abschlag entsprechend verringert. Vergleichen Sie deshalb Abschlagsplan und voraussichtliche Jahreskosten getrennt. Wenn die Verbrauchsprognose deutlich von Ihren belegbaren Werten abweicht, bitten Sie den Lieferanten um Prüfung der Abschlagshöhe.
Warum sollte ich meinen Zählerstand dokumentieren?
Notieren Sie zum Wechsel oder zur Wohnungsübergabe Ablesedatum, Lieferadresse, Zählernummer und Stand; ein gut lesbares Foto hilft bei späteren Rückfragen. Beim Umzug sollten Endstand der alten und Anfangsstand der neuen Wohnung getrennt festgehalten werden. Bei zwei Zählwerken dokumentieren Sie Hoch- und Niedertarif einzeln. Übermitteln Sie die Werte an den Lieferanten und gegebenenfalls die weitere anfordernde Stelle und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns Ihre Unterlagen und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen. Eine Anfrage ist noch keine Beauftragung.
Aktuelle Verbraucherinformationen zu Kündigung und Wechsel finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.
