die energievorsorger GmbH: Lieferende am 31.12.2026 und Anschlussplanung für 2027. KI-Illustration mit strukturiertem Vertragsbrief, Prüfliste, Terminkalender sowie Strom- und Gassymbolen.

Stand: 29. Oktober 2026 · Informationen für Strom- und Gaskunden

Der Energielieferant „die energievorsorger GmbH“ beendet seine Strom- und Gaslieferung an Haushaltskunden zum 31. Dezember 2026. Das Unternehmen hat die Beendigung gemäß § 5 EnWG angezeigt und auf seiner Website öffentlich erklärt. Betroffene Kundinnen und Kunden sollen gesonderte Mitteilungen zum weiteren Vorgehen erhalten. Offizielle Beendigungsanzeige vom 17.09.2026.

Für betroffene Haushalte ist jetzt entscheidend, wer ab dem 1. Januar 2027 Strom und gegebenenfalls Gas liefert, zu welchen Preisen – und welche Vertrags- und Zählerdaten für den Wechsel benötigt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stichtag: 31.12.2026 für die angekündigte Einstellung der Belieferung durch die energievorsorger GmbH.
  • Betroffene Energiearten: Strom und Gas. Prüfen Sie, welche Verträge Sie tatsächlich bei dieser Gesellschaft haben.
  • Bis zum Ende: Das Unternehmen erklärt, bestehende Verpflichtungen bis zum Beendigungsdatum zu erfüllen.
  • Danach: Eine automatische Vertragsübernahme durch einen bestimmten neuen Anbieter ist bisher nicht belastbar bestätigt.
  • Keine Insolvenzmeldung: Die Bekanntmachung betrifft die Beendigung der Lieferantentätigkeit, nicht eine nachgewiesene Insolvenz.

Warum beendet die energievorsorger GmbH die Strom- und Gaslieferung?

In ihrer offiziellen Beendigungsanzeige erklärt die Gesellschaft mit Sitz in Hagen am Teutoburger Wald, dass sie die Haushaltskundenbelieferung mit Strom und Gas zum 31.12.2026 einstellt. Sie kündigt an, bestehende Verträge bis dahin zu den vereinbarten Konditionen zu erfüllen und gegebenenfalls betroffene Haushaltskunden gesondert in Textform zu informieren.

Die Beendigung der Lieferantentätigkeit nach § 5 EnWG ist nicht gleichbedeutend mit einer Insolvenz. Wie viele Haushalte tatsächlich betroffen sind und in welchen einzelnen Netzgebieten die Gesellschaft zuletzt beliefert hat, lässt sich aus der Bekanntmachung nicht zuverlässig ableiten.

Welcher Anbieter ist betroffen – und wechselt mein Vertrag automatisch?

Maßgeblich ist der genaue Vertragspartner auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung: „die energievorsorger GmbH“. Achtung, Verwechslungsgefahr: Unter energievorsorger.de tritt auch eine ähnlich benannte Marke der Teutoburger Energie Netzwerk eG auf. Die Einstellung der Belieferung durch die GmbH beweist keinen automatischen Übergang Ihres Vertrags zu diesem oder irgendeinem anderen Anbieter.

Prüfen Sie Ihr persönliches Schreiben und lassen Sie sich den letzten Belieferungstag sowie einen neuen Lieferbeginn schriftlich bestätigen. Sie dürfen bei der Auswahl eines neuen Energieversorgers grundsätzlich Angebote vergleichen. Weder ein verbindliches Übernahmeangebot noch eine automatische Migration aller Verträge ist in der veröffentlichten Mitteilung belegt.

Was passiert mit Ihrer Strom- und Gasversorgung?

Die energievorsorger GmbH erklärt, bis zum angekündigten Ende zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen weiterzuliefern. Die Mitteilung bedeutet deshalb keinen sofortigen Versorgungsausfall. Für die Zeit danach zählt der schriftlich bestätigte Anschlussvertrag.

Fehlt ein neuer Liefervertrag, kommt für Haushalte je nach konkretem Fall Grund- oder Ersatzversorgung in Betracht. Welcher Versorger zuständig ist und welche Konditionen gelten, sollte für die betroffene Lieferstelle geklärt werden. Die Bundesnetzagentur erklärt die Ersatzversorgung.

Fünf Schritte für einen sicheren Anschlussvertrag ab Januar 2027

  1. Vertrag und Frist prüfen: Lesen Sie das Beendigungsschreiben genau, notieren Sie Vertragsende, Vertragsnummer, Lieferadresse und die betroffene Sparte. Bei widersprüchlichen Angaben direkt beim Vertragspartner nachfragen.
  2. Verbrauch ermitteln: Für Strom den voraussichtlichen jährlichen Netzbezug in kWh bestimmen, für Gas den Jahresverbrauch in kWh aus der letzten Abrechnung übernehmen. Strom- und Gasbedarf nicht vermischen.
  3. Tarife vergleichen: Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Zusatzkosten gegenüberstellen. Nicht allein auf einen niedrigen monatlichen Abschlag verlassen.
  4. Lieferbeginn bestätigen lassen: Ein neuer Anbieter sollte die Belieferung möglichst unmittelbar nach dem Vertragsende aufnehmen. Halten Sie die Marktlokations-ID bzw. Zählernummer bereit. Der beschleunigte technische Stromwechsel verkürzt nicht automatisch vertragliche Kündigungsfristen.
  5. Zählerstände und Schlussrechnung sichern: Zum tatsächlichen Vertragsende Strom- und gegebenenfalls Gaszähler fotografieren, Werte an zuständige Stellen übermitteln und später Abschläge, Guthaben und Schlussrechnung prüfen.

Die Bundesnetzagentur erklärt den Lieferantenwechsel einschließlich der nötigen Daten und der Übergangsversorgung.

die energievorsorger GmbH: Fünf Schritte zum angekündigten Lieferende – Vertragspartner prüfen, Verbrauch erfassen, Tarife vergleichen, Lieferbeginn bestätigen sowie Zähler und Rechnung sichern.

PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto: Welche Verbrauchszahlen zählen?

Photovoltaik und Stromspeicher: Für einen normalen Stromtarif zählt in der Regel die Strommenge, die Sie tatsächlich aus dem öffentlichen Netz beziehen. Der gesamte Haushaltsverbrauch einschließlich selbst erzeugten Solarstroms ist dafür nicht der richtige Vergleichswert. Einspeisemengen und Einspeisevergütung werden separat betrachtet.

Wärmepumpe: Bei einem getrennten Wärmepumpenzähler prüfen, ob ein geeigneter Heizstromtarif angeboten wird. Bei Versorgung über den Haushaltszähler den dort gemessenen Gesamt-Netzbezug berücksichtigen. E-Auto und Wallbox: Ein veränderter Ladebedarf kann Ihren künftigen Netzbezug erheblich verändern.

Gasvertrag: Heizen Sie mit Erdgas, vergleichen Sie die Gaslieferung eigenständig. Wer die Heizung künftig auf eine Wärmepumpe umstellt, sollte statt des bisherigen Gasverbrauchs auch den künftig höheren Strombedarf berücksichtigen.

Kurzfazit: Anschluss rechtzeitig bestätigen

Die angekündigte Beendigung betrifft die energievorsorger GmbH und ihre Strom- und Gaslieferung an Haushaltskunden zum 31.12.2026. Prüfen Sie Ihr eigenes Schreiben, vergleichen Sie beide Energiearten getrennt und sichern Sie einen schriftlich bestätigten Lieferbeginn. Eine automatische Übernahme ist nicht belegt.

Häufige Fragen zur energievorsorger-Beendigung

Was gilt für Schlussrechnung, Guthaben und Kundenportal?

Sichern Sie Rechnungen und Vertragsunterlagen aus dem vorhandenen Kundenportal, solange Ihr Zugang verfügbar ist. Dokumentieren Sie den Zählerstand zum tatsächlichen Vertragsende und prüfen Sie die Schlussrechnung auf Verbrauch, Abschläge und Guthaben. Eine dauerhafte Erreichbarkeit des Portals oder ein automatischer Übergang der Abrechnung ist nicht bestätigt. Bei Unklarheiten wenden Sie sich über die offizielle Website an Ihren bisherigen Vertragspartner.

Ist die energievorsorger GmbH insolvent?

Die öffentlich einsehbare Mitteilung bestätigt eine Tätigkeitsbeendigung als Strom- und Gaslieferant zum 31.12.2026. Eine Insolvenz wird darin nicht mitgeteilt. Beides darf nicht gleichgesetzt werden.

Wird mein Vertrag automatisch von TEN oder einem anderen Anbieter übernommen?

Eine automatische Vertragsübernahme ist anhand der offiziellen Beendigungsanzeige nicht bestätigt. Prüfen Sie Ihr individuelles Schreiben und den auf Ihrer Rechnung genannten Vertragspartner.

Was passiert, wenn ich bis Januar keinen neuen Liefervertrag habe?

In Deutschland wird die Versorgung von Haushalten grundsätzlich über den örtlichen Grundversorger beziehungsweise bei den gesetzlichen Voraussetzungen die Ersatzversorgung sichergestellt. Die Konditionen können ungünstiger sein; kümmern Sie sich frühzeitig um einen passenden Vertrag. Informationen der Bundesnetzagentur.

Muss ich Strom und Gas beim gleichen Anbieter abschließen?

Nein. Strom und Gas sind getrennte Lieferverträge. Sie können für jede Sparte einen geeigneten Anbieter wählen und die jeweiligen Preise und Bedingungen getrennt vergleichen.

Wen frage ich bei Unklarheiten zum Beendigungsschreiben?

Aktuelle Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie auf der offiziellen Website der GmbH. eSave unterstützt beim Tarifvergleich, nicht bei der verbindlichen rechtlichen Prüfung einer Kündigung.

Quellen und Aktualität

Redaktionsstand 29.10.2026. Maßgeblich sind das individuelle Kundenschreiben und der tatsächliche Vertragspartner. Keine Rechtsberatung.

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