Stromanbieter BEV insolvent? Insolvenzverfahren eröffnet

Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH stellt die Belieferung ihrer Kunden mit Strom und Erdgas nach eigenen Angaben zum 29.01.2019 ein. Ab dem 30.01.2019 werden die Kunden vom örtlich zuständigen Grundversorger beliefert, der gesetzlich verpflichtet ist, einzuspringen und die Versorgung sicherzustellen. Die Ersatzversorgung ist auf 3 Monate befristet. Wenn betroffene Kunden innerhalb dieser Zeit keinen neuen Liefervertrag abschließen, fallen sie in die Grundversorgung.

Das wichtigste in Kürze:

BEV stellt die Belieferung mit Strom und Gas zum 29.01.2019 ein.
Die Ersatzversorgung ist auf 3 Monate befristet, danach folgt automatisch die Grundversorgung.
Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich