
Stand: 29. Oktober 2026 · Für Strom- und Gaskunden in Espelkamp und Umgebung
Die Stadtwerke Espelkamp AöR wollen die eigenständige Strom- und Gasbelieferung zum 31. Dezember 2026 einstellen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen keine eigenen Energielieferverträge mehr angeboten werden. Das berichten die ZfK vom 27.10.2026 und die Neue Westfälische vom 26.10.2026 unter Berufung auf das Unternehmen.
Den betroffenen Haushalten sollen Anfang November 2026 persönliche Schreiben zugehen. Darin ist ein Angebot des Partners Erenja angekündigt. Wer Strom oder Gas von den Stadtwerken bezieht, sollte dieses Angebot und andere verfügbare Tarife vergleichen – und den Lieferbeginn ab 2027 prüfen.
- Ende der eigenen Belieferung: 31.12.2026.
- Ab 01.01.2027: keine eigenen neuen Strom- oder Gaslieferverträge der Stadtwerke Espelkamp.
- Nachfolgelösung: Individuelles Angebot von Erenja für „Espel Strom Öko“ oder „Espel Gas“ angekündigt.
- Automatischer Übergang: Ein Übergang ohne Zustimmung oder Abschluss eines Anschlussvertrags ist bislang nicht belastbar belegt.
- Betroffene: Kunden mit einem bisherigen Strom- oder Gasliefervertrag der Stadtwerke Espelkamp; nicht automatisch alle Einwohner der Stadt.
Warum endet die Strom- und Gasbelieferung der Stadtwerke Espelkamp?
Auch die offizielle Startseite der Stadtwerke Espelkamp kündigt inzwischen die Einstellung des Energievertriebs an. Die Einzelheiten zum Stichtag und zum angekündigten Erenja-Angebot werden im verlinkten Fachbericht erläutert.
Nach der von Fachmedien wiedergegebenen Mitteilung begründen die Stadtwerke Espelkamp die Entscheidung mit neuen regulatorischen Anforderungen und gestiegenen, schwer kalkulierbaren Risiken auf den Energiemärkten. Der bisherige eigenständige Vertrieb von Strom und Gas soll zum Jahresende 2026 auslaufen. Die kommunalen Dienstleistungen der Stadtwerke sind davon nicht automatisch betroffen.
Wichtig: Die Einstellung des Energievertriebs ist keine bestätigte Insolvenz. Die Website der Stadtwerke Espelkamp führt derzeit weiterhin Informationen zu bisherigen Strom- und Gasprodukten. Maßgeblich für Ihre Vertragslage ist das persönliche Schreiben.
Wechsel zu Erenja: Müssen Sie das Anschlussangebot annehmen?
Erenja wird als vorgesehener Partner genannt. Anfang November sollen betroffene Kunden ein persönliches Schreiben mit einem Angebot zu „Espel Strom Öko“ beziehungsweise „Espel Gas“ erhalten. Erenja gehört zur Gelsenwasser-Gruppe und bietet Strom- und Gastarife an.
Ein automatischer Vertragsübergang ohne eigenes Zutun ist aus den bisher veröffentlichten Informationen nicht nachgewiesen. Prüfen Sie daher, ob Sie das neue Angebot aktiv annehmen müssen, welches konkrete Lieferbeginn-Datum genannt wird, wie lange der Tarif gilt und welche Kündigungs- und Preisgarantiebedingungen vereinbart werden.
Das Partnerangebot ist nicht automatisch der günstigste verfügbare Tarif. Vergleichen Sie die jährlichen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der individuellen Lieferadresse und des Verbrauchs. Wenn Strom und Gas bisher gemeinsam abgerechnet wurden, prüfen Sie beide Sparten getrennt.
Was gilt bis zum Jahresende und danach für die Versorgung?
Die Einstellung der eigenen Belieferung ist zum 31.12.2026 angekündigt. Prüfen Sie Ihr persönliches Enddatum und lassen Sie sich den neuen Lieferbeginn bestätigen. Das angekündigte Erenja-Angebot allein belegt noch keinen von Ihnen abgeschlossenen Anschlussvertrag.
Ohne neuen Liefervertrag kann für Haushalte je nach Fall Grund- oder Ersatzversorgung gelten. Zuständiger Lieferant und Preise hängen von der Lieferstelle und der tatsächlichen Situation ab. Weitere Informationen bietet die Bundesnetzagentur.
Fünf Schritte nach dem angekündigten Lieferende
- Auf das Kundenschreiben achten: Anfang November soll Post mit Vertragsinformationen und einem Angebot von Erenja kommen. Prüfen Sie Vertragsnummer, Energieart und persönliches Enddatum.
- Strom- oder Gasverbrauch ermitteln: Nutzen Sie die letzte Jahresrechnung. Für PV-Haushalte ist der tatsächlich aus dem Netz bezogene Strom entscheidend, nicht der selbst erzeugte und direkt verbrauchte Solarstrom.
- Erenja mit Alternativen vergleichen: Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist sowie mögliche Mess- oder Bonusbedingungen in Jahreskosten umrechnen.
- Neuen Lieferbeginn bestätigen: Vereinbaren Sie möglichst die Anschlussbelieferung ab dem 1. Januar 2027. Bitten Sie um schriftliche Bestätigung; der neue Anbieter benötigt meist die Lieferadresse und eine Zählernummer oder Marktlokations-ID.
- Zählerstände festhalten: Zum tatsächlichen Vertragswechsel Strom- und gegebenenfalls Gaszähler fotografieren; Schlussrechnung sowie Abschläge und mögliche Guthaben kontrollieren.
Die Bundesnetzagentur erläutert den Lieferantenwechsel und die bei einem Wechsel benötigten Vertragsdaten.

PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und E-Auto: Darauf kommt es beim Tarifvergleich an
Photovoltaik: Wenn Sie einen Teil Ihres Stroms selbst erzeugen, geben Sie für einen regulären Stromtarif den jährlichen Netzbezug an. Die Einspeisevergütung ist grundsätzlich eine getrennte Größe und sollte nicht noch einmal vom Netzbezug abgezogen werden.
Speicher: Ein vorhandener Stromspeicher bleibt technisch Teil Ihrer Hausanlage. Fragen zu Speicher-Garantie, Eigenverbrauchssteuerung oder speziellen Tarifbindungen sind unabhängig vom eigentlichen Lieferantenwechsel zu prüfen.
Wärmepumpe: Prüfen Sie, ob die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler läuft. Dann kann ein spezieller Heizstromtarif interessant sein. E-Auto und Wallbox: Rechnen Sie zukünftige Ladevorgänge ein, besonders wenn der jährliche Netzbezug steigen wird.
Gas: Bei bestehender Gasheizung ist die Gaslieferung separat zu vergleichen. Ein Wechsel zur Wärmepumpe verändert dagegen perspektivisch die Aufteilung Ihres Strom- und Gasbedarfs.
Kurzfazit: Erenja-Angebot prüfen und Alternativen vergleichen
Die Stadtwerke Espelkamp beenden ihre eigenständige Strom- und Gasbelieferung zum Jahresende 2026. Das angekündigte Erenja-Angebot ist ein möglicher Anschlussweg. Vergleichen Sie Jahreskosten und Vertragsbedingungen und bestätigen Sie die Belieferung ab Januar 2027; ein automatischer Übergang ist nicht nachgewiesen.
Häufige Fragen zu Stadtwerke Espelkamp und Erenja
Sind die Stadtwerke Espelkamp insolvent?
Die angekündigte Einstellung des eigenständigen Energievertriebs belegt keine Insolvenz. Sie betrifft die Strom- und Gasbelieferung; andere kommunale Leistungen sind dadurch nicht automatisch eingestellt.
Was passiert mit Schlussrechnung und Kundenportal?
Sichern Sie bisherige Rechnungen und Vertragsunterlagen, solange Ihr Kundenportal erreichbar ist. Halten Sie zum tatsächlichen Lieferende die Zählerstände fest und prüfen Sie Schlussrechnung, Abschläge und Guthaben. Das angekündigte Erenja-Angebot ersetzt diese Prüfung nicht. Fragen zum bisherigen Vertrag richten Sie an das weiterhin angekündigte Stadtwerke-Kundencenter.
Ist Erenja ab Januar 2027 automatisch mein Versorger?
Ein individueller Erenja-Anschlussvorschlag ist angekündigt. Ein automatischer Vertragsübergang ist derzeit nicht belegt. Prüfen Sie, ob und wie Sie das Angebot ausdrücklich annehmen sollen, und lassen Sie sich den Lieferbeginn bestätigen.
Bin ich als Einwohner von Espelkamp automatisch betroffen?
Nein. Ausschlaggebend ist, ob Sie tatsächlich einen Strom- oder Gasliefervertrag bei den Stadtwerken Espelkamp haben. Wer einen anderen Lieferanten nutzt, muss wegen dieser Nachricht nicht wechseln.
Was passiert, wenn ich keinen neuen Vertrag abschließe?
Haushalte werden grundsätzlich durch den örtlichen Grundversorger bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Ersatzversorgung beliefert. Das ist nicht zwingend Erenja und kann teurer sein. Details bei der Bundesnetzagentur.
Muss ich Strom und Gas gemeinsam zu Erenja wechseln?
Nein. Strom und Gas sind getrennte Verträge. Vergleichen Sie jedes Angebot und prüfen Sie, ob Sie für die jeweilige Lieferstelle auch andere Angebote nutzen können.
Wer hilft mir bei Fragen zum bisherigen Stadtwerke-Vertrag?
Das Stadtwerke-Kundencenter soll laut Unternehmensmitteilung weiterhin Ansprechpartner bleiben. Die Stadtwerke nennen auf ihrer Website als Kundencenter Breslauer Straße 36, Telefon 05772 562-350. eSave hilft beim Tarifvergleich, nicht bei einer rechtlichen Prüfung des alten Vertrags.
Quellen und Aktualität
- ZfK, 27.10.2026: Stadtwerke Espelkamp stellen Energievertrieb ein
- Neue Westfälische, 26.10.2026: Energielieferung und Nachfolgelösung
- Stadtwerke Espelkamp: offizielle Unternehmens- und Kontaktseite
- Erenja: offizielle Unternehmensinformationen
Redaktionsstand 29.10.2026. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den angekündigten Kundenschreiben. Keine Rechtsberatung.
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