grüüün stellt die Stromlieferung bis zum 31. Oktober 2026 ein: Kundenschreiben und Stromstecker in einer warmen Wohnszene veranschaulichen die Vorbereitung des Anbieterwechsels.

Aktualisiert: 20. Oktober 2026

grüüün kündigt das Ende seines nationalen Stromangebots für Verbraucher spätestens zum 31. Oktober 2026 an. Prüfen Sie jetzt Ihre Mitteilung, die bisherige Vertragslaufzeit und den bestätigten Anschlussbeginn. Ein Lieferstopp ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer wirksamen vorzeitigen Vertragsbeendigung.

Neu sind die konkreten Hinweise der Verbraucherzentrale Berlin und die Naturwerke-FAQ. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, Vertragsfragen und praktische Schritte beim Wechsel einzuordnen. Sie können Naturwerke oder einen anderen Lieferanten wählen.

Neu: Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch

In ihrer Mitteilung vom 15. Oktober 2026 bezweifelt die Verbraucherzentrale Berlin, dass die von grüüün angeführten Gründe eine vorzeitige Beendigung laufender Verträge rechtfertigen. Ihre Empfehlung an Betroffene:

  • Die angekündigte Einstellung schriftlich beanstanden und die vereinbarte Vertragserfüllung verlangen.
  • Für eine schriftliche Zusage zur weiteren Lieferung eine Frist von einer Woche setzen.
  • Parallel rechtzeitig einen Anschlussvertrag vorbereiten und mögliche Mehrkosten festhalten.

Die Verbraucherzentrale verweist auf das Stromio-Urteil des OLG Hamm vom 18.06.2026. Es betrifft einen anderen Anbieter und Sachverhalt. Die Stellungnahme ist kein Gerichtsurteil über grüüün.

Selbst kündigen oder den neuen Anbieter kündigen lassen?

Eine Mitteilung über den Lieferstopp, Ihr Widerspruch dagegen und eine eigene Kündigung sind unterschiedliche Erklärungen. Prüfen Sie deshalb vor einem Wechselauftrag, ob der neue Anbieter zugleich in Ihrem Namen kündigt. Wer die Fortsetzung seines Altvertrags verlangt oder Ansprüche sichern möchte, sollte diese Frage vorab individuell rechtlich klären.

grüüün empfiehlt auf seiner Website, eine Kündigung durch den neuen Anbieter mit zu beauftragen. Das geben wir als Anbieterempfehlung wieder, nicht als pauschalen Rat für jeden Einzelfall. Auch Naturwerke erläutert, dass zum Auftrag eine Kündigung gehört. Wer keine Kündigung erklären lassen möchte, sollte laut Naturwerke vor der Bestellung Rechtsberatung einholen.

Ein Wechsel bedeutet laut Naturwerke nicht automatisch den Verlust möglicher Ansprüche. Wie sich eine Kündigung auswirkt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Stimmen Sie daher rechtliche Klärung und Anschlussversorgung aufeinander ab.

Anschlussangebote passend zu Ihrem Verbrauch prüfen

Die rechtliche Klärung kann Zeit brauchen. Gleichzeitig können Sie prüfen, welche Stromangebote für Ihre Lieferstelle infrage kommen. eSave unterstützt beim Tarifvergleich und möglichen Wechsel. Halten Sie Jahresverbrauch, Postleitzahl, Kundenschreiben und den gewünschten Lieferbeginn bereit.

Persönlichen Angebotscheck anfragen

Eine Kontaktanfrage ist noch kein Wechselauftrag. Für die rechtliche Bewertung Ihrer Kündigung oder Ansprüche wenden Sie sich an eine Verbraucher- oder Rechtsberatung. Hinweise zur Vergütung

Naturwerke: neues Angebot, keine Übernahme Ihres alten Vertrags

Sie können Ihren neuen Lieferanten frei wählen. Die Naturwerke-FAQ für grüüün-Kunden stellt klar:

  • Der bisherige Vertrag wird nicht übernommen; für Naturwerke ist ein Neuabschluss erforderlich.
  • Der 01.11.2026 ist als Lieferstart nicht zugesichert. Maßgeblich bleibt die Lieferbestätigung.
  • Die Aktion umfasst Haushaltsstrom, aber keine separat gemessene Wärmeversorgung und keine dynamischen Tarife.

Vergleichen Sie Jahreskosten, Laufzeit, Kündigungsfrist, Bonus und Umfang der Preisgarantie anhand Ihrer konkreten Angebotsunterlagen. Kurze Aktionsfristen ersetzen diese Prüfung nicht.

Bereits bestellt? Prüfen Sie Ihre Bestätigung und klären Sie fehlende Angaben beim neuen Anbieter, bevor Sie einen weiteren Vertrag beauftragen. Ob eine Kündigung mit erklärt wird, ist oben gesondert erläutert.

Was passiert, wenn Sie keinen neuen Anbieter finden?

Ein Stromausfall ist wegen des angekündigten Lieferendes nicht zu erwarten. Für Haushalte am öffentlichen Niederspannungsnetz ist die Versorgung gesetzlich abgesichert.

Wenn die bisherige Belieferung endet und kein neuer Anbieter übernimmt, springt der örtliche Grundversorger ein. Je nach konkreter Situation erfolgt die Zuordnung zunächst zur Ersatzversorgung oder unmittelbar zur Grundversorgung. Die Anbietererklärung von grüüün spricht von Grundversorgung ab spätestens November; entscheidend für Ihre Abrechnung ist die tatsächliche Zuordnung durch den Netzbetreiber und das Schreiben des örtlichen Versorgers.

Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Sie endet mit dem wirksamen Beginn eines neuen Liefervertrags; eine Kündigungsfrist gibt es dafür nicht. In der regulären Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Die Kosten sollten Sie dennoch prüfen: Grund- und Ersatzversorgung können teurer sein als alternative Stromtarife. Eine pauschale Preisdifferenz lässt sich nicht nennen. Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb auch dann, wenn Sie bereits automatisch weiterbeliefert werden.

Die unterschiedlichen Regeln erklärt unser Ratgeber Grundversorgung oder Ersatzversorgung: Das ist der Unterschied. Einen weiteren aktuellen Fall finden Sie im Beitrag stromee und SWK: Übernahme, neues Angebot oder Lieferende?; dessen Vertragskonstellationen sind gesondert zu beurteilen.

Was müssen grüüün-Kunden jetzt tun?

Sichern Sie Ihre Unterlagen und klären Sie den Wechselauftrag. Die Hinweise zu Widerspruch und Kündigung stehen oben; die folgende Checkliste ergänzt die organisatorischen Schritte.

  1. Vertrag und Mitteilung sichern. Speichern Sie die E-Mail zur Belieferungseinstellung, Ihren bisherigen Stromvertrag, die Preisgarantie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Ihre letzte Rechnung. Diese Unterlagen können bei späteren Rückfragen wichtig werden.
  2. Neuen Stromtarif vergleichen. Prüfen Sie verfügbare Stromangebote für Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Endet Ihre Belieferung am 31. Oktober 2026, geben Sie den 1. November 2026 als gewünschten Lieferbeginn an. Bei einem früheren Wechsel gilt der entsprechend vereinbarte Termin. Ob der gewünschte Beginn erreichbar ist, muss der neue Anbieter bestätigen.
  3. Wechselauftrag abstimmen. Lassen Sie sich erklären, welche Erklärungen der neue Anbieter für Sie abgibt. Prüfen Sie insbesondere eine Kündigungsvollmacht im Zusammenhang mit Ihrem Widerspruch und vermeiden Sie parallele Wechselaufträge. Bewahren Sie Auftrag und Bestätigungen auf.
  4. Zählerstand dokumentieren. Lesen und fotografieren Sie Ihren Stromzähler zum tatsächlichen Lieferantenwechsel. Endet die Belieferung am 31. Oktober, dokumentieren Sie den Stand an diesem Tag. Übermitteln Sie ihn an Netzbetreiber beziehungsweise Messstellenbetreiber sowie alten und neuen Lieferanten. grüüün kündigt am Wechseltag einen persönlichen Meldelink an.
  5. Schlussrechnung und Zahlungen kontrollieren. Prüfen Sie nach dem Wechsel, ob sämtliche Abschläge, der korrekte Verbrauch und mögliche Guthaben berücksichtigt wurden. Nach dem tatsächlichen Lieferende sollten Sie weitere laufende Abschlagszahlungen vermeiden und eine Einzugsermächtigung beziehungsweise einen Dauerauftrag entsprechend beenden. Bereits entstandene, berechtigte Forderungen bleiben bestehen und müssen bezahlt werden.
Fünf Schritte nach dem angekündigten grüüün-Lieferende: Unterlagen sichern, Tarife vergleichen, Lieferbeginn bestätigen, Zählerstand dokumentieren und Schlussrechnung prüfen. Die Versorgung bleibt abgesichert; Naturwerke übernimmt nicht automatisch.

Ihr Fahrplan für den Wechsel

  1. JetztUnterlagen sichern, Vertragslage klären und passende Anschlussangebote prüfen.
  2. Am tatsächlichen WechseltagZählerstand fotografieren und an die beteiligten Marktpartner melden.
  3. Nach dem LieferendeSchlussrechnung, Abschläge und Guthaben prüfen. grüüün kündigt die Abrechnung für November an.
eSave.de · Stand: 20.10.2026

Die Grafik zeigt die organisatorischen Schritte. Ergänzend gelten die Hinweise zu Widerspruch und Kündigung im Wechselauftrag. Den technischen Ablauf erklärt unser Ratgeber zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel bei Strom.

Stromangebote für den möglichen Anschlussbeginn vergleichen

Sie kennen Ihre Vertragslage und den gewünschten Termin? Vergleichen Sie verfügbare Angebote mit demselben Jahresverbrauch und lassen Sie sich den tatsächlichen Lieferbeginn bestätigen. Bei einem separaten Wärmepumpenzähler beachten Sie den Abschnitt weiter unten.

Stromtarife vergleichen

Der Vergleich beendet Ihren Altvertrag nicht. Verfügbarkeit und Lieferbeginn müssen für Ihre Lieferstelle bestätigt werden.

Preisgarantie und Restlaufzeit: Welche Unterlagen zählen?

Eine lange Preisgarantie und die Mindestvertragslaufzeit sind nicht dasselbe. Prüfen Sie Ihre Vertragsbestätigung, die erfassten Preisbestandteile und den frühestmöglichen ordentlichen Beendigungstermin. Eine Geschäftsaufgabe lässt Vertragsrechte nicht automatisch entfallen.

grüüün hatte langfristige Garantien auf den Energiepreis beworben. Ob daraus im konkreten Vertrag eine weitere Lieferpflicht oder ein Anspruch folgt, muss individuell geprüft werden.

Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale Berlin kommen bei unberechtigtem Lieferstopp insbesondere Mehrkosten bis zum frühesten regulären Vertragsende als Schaden in Betracht. Ein Anspruch entsteht nicht pauschal für die gesamte beworbene Garantiedauer.

Bewahren Sie alte und neue Preisblätter, Vertragsunterlagen, Abrechnungen und Schriftverkehr auf. Die rechtliche Prüfung möglicher Ansprüche und die Suche nach einem passenden Anschlussangebot sind getrennte Aufgaben.

Wärmepumpe, PV, Speicher und E-Auto: Tarif passend zur Technik wählen

Wärmepumpenstrom und separate Zähler

Bei einem eigenen Wärmestromzähler brauchen Sie ein dafür geeignetes Angebot. Prüfen Sie Messkonzept, Steuerbarkeit und die vertragliche Weitergabe passender Netzentgeltreduzierungen nach § 14a EnWG. Ein separater Zähler ist nicht für jedes Reduzierungsmodul erforderlich.

Halten Sie für eine Prüfung die Abrechnung des jeweiligen Zählers bereit. Ein allgemeiner Haushaltsstromvergleich berücksichtigt die Besonderheiten Ihrer Wärmeversorgung nicht automatisch.

Photovoltaik und Batteriespeicher

Für den Bezugsstromvergleich zählt Ihr tatsächlicher Netzbezug. Die reguläre EEG-Einspeisevergütung richtet sich grundsätzlich gegen den Netzbetreiber. Zusätzliche Vermarktungs-, Speicher- oder Dienstleistungsverträge müssen gesondert betrachtet werden.

E-Auto und dynamische Tarife

Vergleichen Sie bei flexibel verschiebbarem Verbrauch auch Messkosten und Tarifbedingungen. Ein dynamischer Stromtarif setzt ein intelligentes Messsystem voraus und bringt schwankende Börsenpreise mit sich. Prüfen Sie deshalb neben dem möglichen Preisvorteil auch die Eignung für Ihren Alltag.

Häufige Fragen zu grüüün, Widerspruch und Wechsel

Wann endet die Stromlieferung von grüüün?

Die Anbieter-Mitteilung nennt spätestens den 31. Oktober 2026. Prüfen Sie das Datum für Ihre Lieferstelle und lassen Sie sich den Beginn der Anschlussbelieferung bestätigen.

Was empfiehlt die Verbraucherzentrale Berlin?

Der Stellungnahme vom 15.10.2026 zufolge sollten Betroffene die vorzeitige Einstellung beanstanden, eine einwöchige Frist zur Lieferbestätigung setzen und parallel den Anschluss vorbereiten. Die Einordnung steht oben.

Soll ich meinen grüüün-Vertrag selbst kündigen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Klären Sie, ob Sie die weitere Vertragserfüllung verlangen und welche Kündigungserklärung im neuen Wechselauftrag enthalten ist. Lassen Sie mögliche Folgen für Ihre Ansprüche bei Bedarf vorab rechtlich prüfen.

Ist ein Naturwerke-Auftrag schon eine Lieferbestätigung zum 1. November?

Nein. Naturwerke stellt den Beginn gesondert in Aussicht und bestätigt ihn erst nach Abstimmung. Auftrag und bestätigter Liefertermin sind zu unterscheiden.

Was passiert, wenn der Anschlussvertrag nicht rechtzeitig startet?

Für Haushalte am öffentlichen Niederspannungsnetz bleibt die Versorgung abgesichert. Prüfen Sie beim örtlichen Versorger, ob Grund- oder Ersatzversorgung gilt und welche Preise berechnet werden. Die unterschiedlichen Regeln sind oben erläutert.

Wann kommen Schlussrechnung und Guthaben?

grüüün kündigt die Abrechnung für November an. Gesetzlich ist die Schlussrechnung grundsätzlich spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses fällig; Guthaben daraus sind binnen zwei Wochen auszuzahlen. Prüfen Sie Verbrauch, Abschläge und Zählerstände.

Ist grüüün insolvent?

Die geprüfte Anbieter-Mitteilung nennt kein Insolvenzverfahren. Die Einstellung des nationalen Stromangebots allein belegt keine Insolvenz.

Garantiert der 24-Stunden-Wechsel einen sofortigen Lieferbeginn?

Der beschleunigte technische Prozess ersetzt weder Vertragsfristen noch die Lieferbestätigung. Den Ablauf erklärt unser Ratgeber zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

Warum stellt grüüün die Strombelieferung ein?

grüüün ist eine Marke der Münch Energie GmbH & Co. KG. Auf seiner offiziellen Website erklärt das Unternehmen, dass es sein nationales Stromangebot für Verbraucher zum 31. Oktober 2026 aufgeben muss.

Als Begründung nennt der Anbieter veränderte politische und regulatorische Rahmenbedingungen, insbesondere geplante Regelungen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 und das Netzpaket. Nach eigener Darstellung seien dadurch bisher eingeplante Stromerzeugungsmengen nicht mehr verlässlich realisierbar.

Diese Darstellung ist die Begründung des Unternehmens. Aus der Mitteilung ergibt sich kein Nachweis einer Insolvenz.

In einer Unternehmensmeldung vom 30. Juni 2026 hatte grüüün angegeben, rund 200.000 Kunden in Deutschland mit Strom zu versorgen. Wie viele Verträge von der aktuellen Einstellung tatsächlich betroffen sind, wird in der jetzt geprüften Mitteilung nicht separat beziffert.

Ist grüüün insolvent?

Die geprüfte Anbieter-Mitteilung nennt kein Insolvenzverfahren. Eine Geschäftsaufgabe allein ist kein Nachweis einer Insolvenz. Für Ihren nächsten Schritt zählen die persönliche Mitteilung und der konkrete Vertrag.

Quellen und weiterführende Informationen

Redaktioneller Prüfstand: 20. Oktober 2026. Neu berücksichtigt: Stellungnahme der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.10. und Naturwerke-FAQ. Die Anbieterbegründung ist als Unternehmensdarstellung eingeordnet. Maßgeblich bleiben Ihre Vertragsunterlagen; eine individuelle Rechtsprüfung kann dieser Ratgeber nicht ersetzen.

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