
Inhaltlich aktualisiert: 30.09.2026
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel beschleunigt seit dem 6. Juni 2025 den technischen Wechsel des Stromanbieters. Netzbetreiber und Lieferanten tauschen die erforderlichen Marktdaten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden aus. Die Regel macht einen laufenden Vertrag jedoch nicht automatisch täglich kündbar: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gelten weiter.
- Die 24 Stunden betreffen den technischen Prozess im Strommarkt, nicht Ihre vertragliche Bindung.
- Ein Lieferantenwechsel ist für Haushaltskunden kostenfrei und unterbricht die Stromversorgung nicht.
- Eine rückwirkende Zuordnung zu einem Stromlieferanten ist nicht mehr möglich.
- Beim Umzug sollten Sie den neuen Vertrag vor der ersten Stromentnahme abschließen.
- Die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, erleichtert die eindeutige Zuordnung der Lieferstelle.
Stromtarif und Wechseltermin gemeinsam prüfen
Halten Sie Postleitzahl, Jahresverbrauch und den nächstmöglichen Kündigungstermin bereit. So können Sie Tarife passend zu Ihrem Verbrauch vergleichen und anschließend den realistischen Lieferbeginn prüfen.
Der Vergleich ändert oder kündigt Ihren bestehenden Vertrag nicht.
Was hat sich beim Stromanbieterwechsel geändert?
Seit dem 6. Juni 2025 gilt der beschleunigte technische Lieferantenwechsel im Strommarkt. Sobald ein wirksamer Auftrag vorliegt und der gewünschte Lieferbeginn mit dem Vertrag vereinbar ist, müssen die beteiligten Marktpartner den Lieferantenwechsel an Werktagen binnen 24 Stunden abwickeln können. Gemeint sind vor allem die Zuordnung der Lieferstelle und der standardisierte Austausch der Marktdaten.
Der eigentliche Strom fließt währenddessen ohne Unterbrechung weiter. Der örtliche Netzbetreiber bleibt für das Netz zuständig; nur der Lieferant und damit der Vertrag für die verbrauchte Energie ändern sich.
24 Stunden sind keine neue Kündigungsfrist
Der technische Prozess und Ihr Energieliefervertrag sind zwei verschiedene Ebenen. Der schnelle Datenaustausch hebt weder eine Mindestvertragslaufzeit noch eine vereinbarte Kündigungsfrist auf. Wenn Ihr alter Vertrag beispielsweise noch drei Monate läuft, kann die technische Umstellung zwar schnell erfolgen, aber erst zum zulässigen Lieferbeginn.
| Beschleunigt | Bleibt unverändert |
|---|---|
| Technische Zuordnung der Stromlieferstelle | Mindestvertragslaufzeit |
| Datenaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreiber | Vertragliche Kündigungsfrist |
| Bestätigung des technisch möglichen Wechsels | Zulässiger Lieferbeginn nach Ihrem Vertrag |
Welche Termine in Ihrem Fall zählen, zeigt der Ratgeber Wann Strom und Gas wechseln?. Wenn eine Preiserhöhung angekündigt wurde, prüfen Sie zusätzlich das mögliche Sonderkündigungsrecht und die darin genannte Frist.

Welche Daten braucht der neue Stromanbieter?
Je vollständiger die Angaben sind, desto leichter kann die Lieferstelle eindeutig zugeordnet werden. Halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:
- Name, Lieferadresse und Rechnungsadresse
- Zählernummer und aktuellen Zählerstand
- Marktlokations-ID der Lieferstelle, kurz MaLo-ID
- Kundennummer beim bisherigen Lieferanten
- Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung
- gewünschten Lieferbeginn sowie Vertragsende und Kündigungsfrist
Die elfstellige MaLo-ID finden Sie in der Regel auf der Stromrechnung. Sie bezeichnet die Verbrauchsstelle eindeutig und ist deshalb beim beschleunigten Prozess besonders hilfreich. Falls sie nicht zur Hand ist, können Lieferadresse und Zählernummer zur Identifikation verwendet werden; Rückfragen können den Ablauf aber verlängern.
So läuft der Lieferantenwechsel ab
- Vertrag prüfen: Ermitteln Sie Kündigungsfrist, frühestmögliches Vertragsende und das Ende der Preisgarantie.
- Tarif auswählen: Vergleichen Sie Gesamtpreis, Laufzeit, Preisgarantie, Bonusbedingungen und Zahlungsweise.
- Neuen Anbieter beauftragen: Übermitteln Sie die vollständigen Liefer- und Vertragsdaten sowie den gewünschten Beginn.
- Bestätigung abwarten: Der neue Lieferant teilt mit, ob er die Belieferung übernimmt und zu welchem Datum.
- Zählerstand dokumentieren: Lesen und fotografieren Sie den Zähler am tatsächlichen Wechseltag. Senden Sie den Wert an die zuständigen Stellen.
Bei einer regulären Kündigung übernimmt der neue Lieferant den Vorgang meist mit Ihrer Vollmacht. Bei einer Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung sollten Sie selbst fristgerecht kündigen und den Zugang der Kündigung dokumentieren.
Besonders wichtig beim Umzug
Eine rückwirkende Anmeldung zu einem Wunschlieferanten ist beim Strom nicht mehr vorgesehen. Beauftragen Sie den Vertrag für die neue Wohnung daher vor der ersten Stromentnahme. Klären Sie zugleich, was mit dem Vertrag der alten Wohnung geschieht, und halten Sie die Zählerstände bei der Übergabe fest.
Eine ausführliche Checkliste bietet unser Ratgeber Strom umziehen: anmelden, abmelden und Zählerstand dokumentieren. Wird am neuen Wohnort Strom verbraucht, ohne dass ein Sondervertrag zugeordnet ist, kann ein Vertrag in der örtlichen Grundversorgung entstehen.
Was kann den schnellen Wechsel verzögern?
Die technische Bearbeitung kann erst starten, wenn die Lieferstelle eindeutig ist und der gewünschte Termin zulässig ist. Typische Ursachen für Rückfragen sind Zahlendreher in der Zählernummer, eine fehlende MaLo-ID, abweichende Namen, eine unvollständige Adresse oder ein Lieferbeginn vor dem Vertragsende.
Auch eine offene Forderung ist nicht automatisch eine allgemeine Wechselsperre. Entscheidend ist, weshalb ein konkreter Auftrag abgelehnt wurde. Lesen Sie dazu Stromanbieter lehnt Wechsel ab: Gibt es eine Wechselsperre?.
Gilt der 24-Stunden-Wechsel auch für Gas?
Der von der Bundesnetzagentur als LFW24 bezeichnete und seit Juni 2025 umgesetzte 24-Stunden-Prozess betrifft den Strommarkt. Für Gas bestehen eigene Marktprozesse nach den Vorgaben GeLi Gas. Wer Strom und Gas gemeinsam vergleichen möchte, sollte daher für beide Verträge die jeweiligen Fristen und bestätigten Liefertermine getrennt prüfen.
Passenden Stromtarif finden
Vergleichen Sie Angebote mit Ihrem Jahresverbrauch. Prüfen Sie beim ausgewählten Tarif danach Laufzeit, Preisgarantie und den bestätigten Lieferbeginn.
Der technische 24-Stunden-Prozess verkürzt keine bestehende Kündigungsfrist.
Häufige Fragen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Kann ich jeden Stromvertrag innerhalb von 24 Stunden kündigen?
Nein. Die 24 Stunden betreffen den technischen Datenaustausch. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags bleiben bestehen.
Seit wann gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Der beschleunigte technische Lieferantenwechsel im Strommarkt wird seit dem 6. Juni 2025 angewendet.
Wird beim Anbieterwechsel der Strom abgeschaltet?
Nein. Die Stromversorgung läuft weiter. Der Netzbetreiber bleibt derselbe; der neue Lieferant übernimmt die Belieferung zum bestätigten Termin.
Ist ein rückwirkender Stromanbieterwechsel möglich?
Nein. Die Zuordnung zu einem neuen Lieferanten erfolgt nur für die Zukunft. Beim Einzug sollte der Vertrag deshalb vor der ersten Stromentnahme beauftragt werden.
Wo finde ich die Marktlokations-ID?
Die elfstellige MaLo-ID steht in der Regel auf Ihrer Stromrechnung. Sie ist nicht mit der Zählernummer identisch und bezeichnet die Lieferstelle eindeutig.
Muss ich den alten Stromvertrag selbst kündigen?
Die reguläre Kündigung übernimmt meist der neue Lieferant. Bei einem Sonderkündigungsrecht oder einer sehr knappen Frist sollten Sie selbst fristgerecht kündigen und den Ablauf mit dem neuen Anbieter abstimmen.
Gilt der 24-Stunden-Prozess auch für Gas?
Der seit Juni 2025 umgesetzte LFW24-Prozess betrifft den Strommarkt. Für den Gasmarkt gelten separate GeLi-Gas-Prozesse.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel bei Strom und Gas
- Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel
- Bundesnetzagentur: Verbraucherrechte bei Energielieferverträgen
Redaktionell geprüft am 30.09.2026. Maßgeblich sind Ihre konkreten Vertragsunterlagen und die Bestätigung des neuen Lieferanten.
