Illustration zu Grund- und Ersatzversorgung mit Wohnhaus, Strom- und Gaszähler sowie zwei unterschiedlichen Versorgungspfaden.

Inhaltlich aktualisiert: 30.09.2026

Grundversorgung oder Ersatzversorgung? Beide sichern die Belieferung mit Strom oder Gas, wenn kein gewählter Sondervertrag greift. Sie entstehen aber in unterschiedlichen Situationen und haben andere Regeln. Die Grundversorgung ist ein regulärer Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Die Ersatzversorgung ist eine gesetzliche Übergangslösung, wenn eine Lieferstelle vorübergehend keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundversorgung entsteht bei Haushaltskunden häufig durch Energieverbrauch ohne zugeordneten Sondervertrag.
  • Die Grundversorgung kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Ersatzversorgung beginnt automatisch, wenn die Lieferung vorübergehend keinem Anbieter zugeordnet werden kann.
  • Sie dauert höchstens drei Monate und kann durch die Beauftragung eines neuen Lieferanten ohne Kündigungsfrist beendet werden.
  • Lesen Sie den Zählerstand ab und prüfen Sie im Schreiben des Versorgers, welche Versorgungsart abgerechnet wird.

Grund- oder Ersatzversorgung erkannt?

Prüfen Sie zuerst das Schreiben des Versorgers, lesen Sie den Zähler ab und halten Sie den Jahresverbrauch bereit. Danach können Sie verfügbare Strom- oder Gastarife mit einheitlichen Verbrauchsdaten vergleichen.

Im Vergleich wählen Sie zuerst Strom oder Gas. Prüfen Sie vor dem Abschluss den möglichen Lieferbeginn.

Grundversorgung und Ersatzversorgung im Vergleich

Merkmal Grundversorgung Ersatzversorgung
Typischer Beginn Energieverbrauch ohne zugeordneten Sondervertrag, wenn die Voraussetzungen der Grundversorgung erfüllt sind Lieferstelle kann vorübergehend keinem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden
Dauer Bis zum Wechsel oder zur wirksamen Kündigung Höchstens drei Monate
Beendigung Kündigungsfrist von zwei Wochen Neuen Lieferanten beauftragen; keine Kündigungsfrist
Preise Veröffentlichte allgemeine Preise und Bedingungen des Grundversorgers Können von der Grundversorgung abweichen und zum 1. oder 15. eines Monats geändert werden

In beiden Fällen bleibt die Energieversorgung gesichert. Trotzdem sollten Sie Ihre genaue Zuordnung und die abgerechneten Preise prüfen. Grund- und Ersatzversorgung sind keine Synonyme und dürfen auf der Rechnung nicht beliebig vertauscht werden.

Vergleich von Grundversorgung und Ersatzversorgung nach Beginn, Dauer, Beendigung, Preisen und dem jeweils sinnvollen nächsten Schritt.
Das Schreiben des örtlichen Versorgers zeigt, welcher Versorgung Ihre Lieferstelle zugeordnet wurde.

Was ist die Grundversorgung?

Grundversorger ist grundsätzlich das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der zuständige Netzbetreiber stellt dies regelmäßig fest. Wer als Haushaltskunde Strom oder Gas verbraucht, ohne zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, kann durch die tatsächliche Energieentnahme einen Grundversorgungsvertrag mit diesem Unternehmen begründen.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen müssen veröffentlicht sein. Ein Grundversorgungsvertrag ist vergleichsweise flexibel: Er kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das ermöglicht einen Wechsel, sobald ein passender Sondervertrag und ein bestätigter Lieferbeginn vorliegen.

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn Energie verbraucht wird, aber eine Zuordnung der Lieferstelle zu einem bestehenden Vertrag oder Lieferanten vorübergehend nicht möglich ist. Das kann beispielsweise nach dem unerwarteten Ende einer Belieferung, bei Fehlern im Marktprozess oder in besonderen Übergangssituationen vorkommen. Die Versorgung läuft weiter; ein gesonderter Abschluss ist dafür nicht erforderlich.

Die Ersatzversorgung ist zeitlich begrenzt. Für Haushaltskunden endet sie spätestens nach drei Monaten. Wird bis dahin kein anderer Liefervertrag wirksam, kann anschließend unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Grundversorgung entstehen. Die Preise der Ersatzversorgung können von denen der Grundversorgung abweichen. Der Versorger darf sie zum 1. und 15. eines Monats neu festsetzen und muss sie veröffentlichen.

Wie finde ich heraus, wie ich versorgt werde?

  1. Schreiben und Rechnung prüfen: Achten Sie darauf, ob ausdrücklich Grundversorgung oder Ersatzversorgung genannt wird.
  2. Lieferbeginn vergleichen: Prüfen Sie, wann Ihr bisheriger Vertrag endete und ab welchem Datum die neue Zuordnung berechnet wird.
  3. Zählerstand dokumentieren: Fotografieren Sie den Zähler mit Datum und übermitteln Sie den Wert an Versorger und Netzbetreiber.
  4. Bei Unklarheit nachfragen: Der örtliche Netzbetreiber kann Auskunft darüber geben, welcher Lieferant der Lieferstelle zugeordnet ist.

Bewahren Sie Vertragsbestätigungen, Kündigungen, Übergabeprotokolle und Zählerfotos auf. Diese Unterlagen helfen, wenn Beginn, Verbrauchsmenge oder Preis später strittig sind.

Was gilt nach einem Lieferanten-Ausfall?

Beendet ein Anbieter die Belieferung unerwartet, bleibt die Leitung in Betrieb. Je nach konkreter Marktsituation kann zunächst Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger eintreten. Lesen Sie den Zählerstand zeitnah ab, prüfen Sie die Mitteilung des Netzbetreibers oder Grundversorgers und organisieren Sie einen neuen Vertrag.

Wie solche Fälle in der Praxis aussehen können, zeigen unsere Hintergrundartikel zu gas.de und Grünwelt sowie zu Stromio. Bei älteren Ereignissen sind heutige Fristen und Preise stets neu zu prüfen.

Was gilt beim Umzug?

Beim Einzug kann bereits die erste Stromentnahme eine vertragliche Zuordnung auslösen. Seit dem beschleunigten Strom-Lieferantenwechsel ist eine rückwirkende Anmeldung zum Wunschlieferanten nicht mehr möglich. Beauftragen Sie den neuen Vertrag daher vor dem Einzug und übergeben Sie die Zählerstände von alter und neuer Wohnung schriftlich.

Nutzen Sie dafür den Ratgeber Strom umziehen: anmelden, abmelden und Zählerstand dokumentieren. Wie der technische Wechsel bei Strom funktioniert, erklärt unser Beitrag zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

So wechseln Sie aus Grund- oder Ersatzversorgung

  1. Versorgungsart und Preise feststellen: Prüfen Sie das aktuelle Schreiben und das Preisblatt des Versorgers.
  2. Verbrauch ermitteln: Verwenden Sie möglichst den Jahresverbrauch einer vollständigen Abrechnung.
  3. Angebote vergleichen: Beachten Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen.
  4. Neuen Lieferanten beauftragen: Geben Sie Lieferadresse, Zählernummer, möglichst die MaLo-ID und den gewünschten Beginn korrekt an.
  5. Bestätigung prüfen: Verlassen Sie sich erst auf das schriftlich bestätigte Lieferdatum.
  6. Zählerstand zum Wechsel melden: So können alter und neuer Versorger den Verbrauch sauber abgrenzen.

Aus der Ersatzversorgung können Sie ohne Kündigungsfrist wechseln. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Der neue Lieferant übernimmt die reguläre Kündigung häufig mit Ihrer Vollmacht.

Tarif für Strom oder Gas vergleichen

Mit Postleitzahl und Jahresverbrauch können Sie verfügbare Angebote prüfen. Achten Sie anschließend auf Laufzeit, Preisgarantie und den bestätigten Lieferbeginn.

Der Vergleich selbst beendet keine bestehende Versorgung.

Häufige Fragen zu Grund- und Ersatzversorgung

Sind Grundversorgung und Ersatzversorgung dasselbe?

Nein. Die Grundversorgung ist ein reguläres Vertragsverhältnis zu veröffentlichten allgemeinen Bedingungen. Die Ersatzversorgung ist eine automatische und höchstens drei Monate dauernde Übergangslösung.

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Für Haushaltskunden höchstens drei Monate. Sie endet früher, sobald ein neuer Liefervertrag wirksam wird.

Wie schnell kann ich die Grundversorgung kündigen?

Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen.

Muss ich die Ersatzversorgung kündigen?

Es gibt keine Kündigungsfrist. Beauftragen Sie einen neuen Lieferanten; die Ersatzversorgung endet mit dessen wirksamem Lieferbeginn.

Ist die Ersatzversorgung teurer?

Die Preise können von der Grundversorgung abweichen. Entscheidend ist das veröffentlichte Preisblatt des zuständigen Versorgers für den jeweiligen Zeitraum.

Wer ist mein Grundversorger?

Das ist grundsätzlich das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Auskunft geben der örtliche Netzbetreiber und der veröffentlichte Grundversorger.

Was sollte ich beim Beginn der Ersatzversorgung tun?

Lesen und fotografieren Sie den Zählerstand, prüfen Sie das Schreiben und Preisblatt des Versorgers und beauftragen Sie bei Bedarf zeitnah einen neuen Liefervertrag.

Quellen und Stand

Redaktionell geprüft am 30.09.2026. Für Ihre Einordnung sind das Schreiben des Versorgers, das aktuelle Preisblatt und die konkrete Lieferstellenzuordnung maßgeblich.