
energiehoch3 wird Erenja: Seit dem 31. Juli 2026 gehört die Marke energiehoch3 der Vergangenheit an. Die energiehoch3 GmbH wurde auf ihre Muttergesellschaft Erenja AG & Co. KG verschmolzen. Bestehende Kunden werden seitdem unter der Marke Erenja weiter beliefert.
Wichtig für ehemalige energiehoch3-Kunden: Der Wechsel des Unternehmensnamens bedeutet nicht, dass Ihr Strom- oder Gasvertrag beendet wurde. Bestehende Verträge, Preise, Laufzeiten und vereinbarte Konditionen bleiben nach Angaben von Erenja gültig. Die Versorgung wurde nahtlos fortgeführt.
Trotzdem ist die Umstellung ein sinnvoller Anlass, den bestehenden Tarif einmal mit aktuellen Strom- oder Gasangeboten zu vergleichen.
Das Wichtigste in Kürze
- energiehoch3 wurde zum 31.07.2026 auf Erenja verschmolzen.
- Die Marke energiehoch3 wird nicht mehr als eigenständige Energiemarke weitergeführt.
- Bestehende Strom- und Gasverträge bleiben gültig.
- Preise, Vertragslaufzeiten und Konditionen wurden durch die Verschmelzung nicht verändert.
- Die Energieversorgung wurde ohne Unterbrechung durch Erenja fortgeführt.
- Kunden erhielten beziehungsweise erhalten eine neue Erenja-Vertragskontonummer.
- Der bisherige Abschlag bleibt laut Erenja zunächst gleich.
- Für den Übergang wurde eine letzte energiehoch3-Abrechnung erstellt.
- Ein Anbieterwechsel ist wegen der Verschmelzung nicht zwingend notwendig.
- Unabhängig davon kann sich ein aktueller Tarifvergleich lohnen.
energiehoch3 wird Erenja: Passt Ihr Tarif noch?
Ihr bestehender Vertrag läuft weiter. Wenn Sie die Umstellung für einen Tarifvergleich nutzen möchten, halten Sie diese Angaben bereit:
- Postleitzahl Ihrer Lieferadresse
- Jahresverbrauch für Strom oder Gas aus der letzten Abrechnung
- Aktueller Tarif und Vertragsende aus Ihren Erenja-Unterlagen
Was ist mit energiehoch3 passiert?
energiehoch3 war ein bundesweit tätiger Anbieter für Strom und Gas und gehörte zur Gelsenwasser-Gruppe.
Zum 31. Juli 2026 wurde die energiehoch3 GmbH auf ihre Muttergesellschaft Erenja AG & Co. KG verschmolzen. Seit diesem Zeitpunkt laufen Vertriebs- und Serviceaktivitäten unter der Marke Erenja.
Es handelt sich deshalb nicht um einen klassischen Lieferstopp wie bei einem Energieanbieter, der seine Kundenverträge beendet. Stattdessen wurde die bestehende Kundenbasis in die Strukturen von Erenja übernommen.
Muss ich als energiehoch3-Kunde jetzt den Stromanbieter wechseln?
Nein.
Allein durch die Verschmelzung entsteht kein Zwang, einen neuen Anbieter auszuwählen. Erenja erklärt ausdrücklich, dass bestehende Verträge ihre Gültigkeit behalten, bestehende Preise weiter gelten, vereinbarte Laufzeiten bestehen bleiben und die bisherigen Konditionen unverändert fortgeführt werden.
Die Strom- beziehungsweise Gasversorgung läuft daher grundsätzlich weiter. Das unterscheidet diesen Fall deutlich von einer vollständigen Einstellung der Belieferung.
Ist energiehoch3 insolvent?
Die Tatsache, dass die Marke energiehoch3 nicht mehr weitergeführt wird, bedeutet nicht automatisch, dass der Anbieter insolvent geworden ist.
Nach den veröffentlichten Informationen wurde die energiehoch3 GmbH auf ihre Muttergesellschaft Erenja verschmolzen. Die Verträge wurden fortgeführt und die Energieversorgung ging auf Erenja über.
Wer nach „energiehoch3 insolvent“, „energiehoch3 Pleite“ oder ähnlichen Begriffen sucht, sollte diesen Unterschied berücksichtigen: Die Marke ist verschwunden – die bestehenden Energieverträge sind dadurch aber nicht weggefallen.
Was passiert mit meinem energiehoch3-Vertrag?
Der bestehende Energievertrag wird von Erenja weitergeführt. Nach Angaben des Unternehmens bleiben insbesondere folgende Punkte bestehen:
- Arbeitspreis,
- Grundpreis,
- Preisgarantie,
- Mindestvertragslaufzeit,
- Kündigungsfristen und
- sonstige vereinbarte Vertragskonditionen.
Durch die Verschmelzung entsteht also nicht automatisch ein neuer Tarif mit neuen Preisen.
Neue Vertragskontonummer bei Erenja
Im Rahmen der Übertragung erhielten Kunden eine neue Erenja-Vertragsbestätigung. Darin befindet sich unter anderem eine neue Vertragskontonummer und der neue Abschlagsplan.
Der monatliche Abschlag sollte laut Erenja durch die Umstellung zunächst unverändert bleiben. Bewahren Sie die neue Vertragsbestätigung deshalb zusammen mit Ihren alten energiehoch3-Unterlagen auf.
Warum habe ich noch eine Rechnung von energiehoch3 bekommen?
Das ist Teil der Umstellung. Für die Zeit bis zum 30. Juli 2026 wurde beziehungsweise wird eine letzte Abrechnung von energiehoch3 erstellt. Ab dem 31. Juli erfolgt die Belieferung über Erenja.
Dadurch können zwei unterschiedliche Abrechnungszeiträume entstehen:
- bis 30.07.2026: energiehoch3
- ab 31.07.2026: Erenja
Erenja weist darauf hin, dass die zusätzliche Abrechnung aus steuerlichen Gründen notwendig ist.
Muss ich einen Zählerstand wegen der Umstellung melden?
Für die technische Umstellung zum 31. Juli 2026 mussten Kunden nach Angaben von Erenja keinen gesonderten Zählerstand mitteilen. Der für die letzte energiehoch3-Abrechnung erforderliche Zählerstand sollte vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt werden.
Unabhängig davon ist es sinnvoll, eigene Zählerstände regelmäßig zu dokumentieren – insbesondere bei Jahresabrechnungen, Preisänderungen, Umzügen und Lieferantenwechseln.
Was passiert mit meinem Abschlag?
Der bisherige Abschlag sollte bei der Übernahme zunächst unverändert bleiben. Mit der neuen Vertragsbestätigung erhalten Kunden einen entsprechenden Abschlagsplan von Erenja.
Trotzdem lohnt es sich, den Abschlag nach der nächsten Abrechnung zu kontrollieren. Hat sich Ihr Verbrauch beispielsweise durch Wärmepumpe, Elektroauto, Photovoltaikanlage oder Veränderungen im Haushalt deutlich verändert, kann eine Anpassung sinnvoll sein.
Was passiert mit meinem SEPA-Lastschriftmandat?
Kunden, die energiehoch3 bereits ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt hatten, sollten nach Angaben von Erenja nach der Umstellung automatisch über Erenja abgerechnet werden.
Wer dagegen per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlt, sollte prüfen, ob sich die Bankverbindung beziehungsweise der Verwendungszweck geändert hat. Entscheidend sind dabei die Angaben in der Erenja-Vertragsbestätigung und auf den jeweiligen Rechnungen.
Was passiert mit dem energiehoch3-Kundenportal?
Für die Übergangsphase blieb das bisherige energiehoch3-Kundenportal zunächst bestehen. Dort konnten Kunden weiterhin auf bisherige Dokumente zugreifen. Kunden, die das Online-Portal von energiehoch3 genutzt haben, sollten außerdem Zugang zum Kundenportal von Erenja erhalten.
Erenja verlinkt das bisherige energiehoch3-Kundenportal weiterhin auf seiner Informationsseite. Für den neuen Zugang nutzen Sie den Erenja-Onlineservice und die Angaben aus Ihrer Vertragsbestätigung. Dort können Sie Rechnungen und Vertragsdaten einsehen. Fehlt der Zugang, wenden Sie sich an den offiziellen Erenja-Service.
Ändert sich meine Kündigungsfrist durch den Wechsel zu Erenja?
Nach Angaben von Erenja bleiben die bisherigen Vertragsbedingungen einschließlich Laufzeiten und Konditionen bestehen. Die Verschmelzung allein setzt deshalb grundsätzlich keine neue Mindestvertragslaufzeit in Gang.
Wenn Sie einen Anbieterwechsel planen, prüfen Sie daher Ende der Mindestvertragslaufzeit, aktuelle Kündigungsfrist, Ende einer eventuell bestehenden Preisgarantie und den möglichen Lieferbeginn eines neuen Anbieters.
Mehr zu den verschiedenen Wechselfällen lesen Sie im Ratgeber Stromanbieter jederzeit wechseln: Laufzeit und Kündigungsfrist. Haben Sie eine Frist versäumt, hilft unser Beitrag Kündigungsfrist verpasst – was jetzt?.
Lohnt sich nach der Umstellung auf Erenja ein Tarifvergleich?
Das kann sinnvoll sein. Dass bestehende Konditionen unverändert übernommen wurden, bedeutet nicht automatisch, dass der Tarif heute noch besonders günstig ist.
Gerade wenn die Preisgarantie bald endet, der Vertrag bereits längere Zeit läuft, sich Ihr Jahresverbrauch verändert hat oder günstigere Neukundentarife verfügbar sind, kann sich ein unabhängiger Vergleich lohnen.
Dabei sollten nicht nur Arbeitspreis und Grundpreis betrachtet werden. Wichtig sind außerdem Preisgarantie, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Bonusbedingungen, monatlicher Abschlag und Qualität beziehungsweise Zuverlässigkeit des Anbieters.
Mit den richtigen Angaben vergleichen
Nutzen Sie den Jahresverbrauch Ihrer letzten Abrechnung und vergleichen Sie die gesamten Jahreskosten. Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist Ihres Erenja-Vertrags gehören mit in die Prüfung.
energiehoch3 wird Erenja: Das sollten Kunden jetzt prüfen

1. Erenja-Vertragsbestätigung sichern
Bewahren Sie Ihre neue Vertragsbestätigung und die neue Vertragskontonummer auf.
2. Letzte energiehoch3-Rechnung prüfen
Kontrollieren Sie Abrechnungszeitraum, Verbrauch, Abschläge und eventuelle Guthaben.
3. Abschlagsplan vergleichen
Prüfen Sie, ob der neue Abschlagsplan tatsächlich Ihren bisherigen Vereinbarungen entspricht.
4. Vertragslaufzeit und Preisgarantie kontrollieren
Die Fusion verändert diese nach Angaben von Erenja nicht. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf das reguläre Vertragsende.
5. Aktuellen Marktpreis prüfen
Vergleichen Sie Ihren bestehenden Erenja-Tarif mit aktuellen Angeboten. Ein Wechsel ist nicht wegen der Verschmelzung erforderlich – kann aber wirtschaftlich trotzdem sinnvoll sein.
Kontakt bei Fragen zur Umstellung
Bei Fragen zu Rechnungen, Zahlungen oder Ihrem Portalzugang ist Erenja zuständig. Das Unternehmen nennt 0209 730896-88 und service@erenja.de als Kontakt. eSave unterstützt Sie beim Vergleich und bei der Auswahl eines passenden Strom- oder Gastarifs.
Fazit: Kein Wechselzwang – Tarifprüfung kann sich trotzdem lohnen
Die wichtigste Nachricht für ehemalige energiehoch3-Kunden lautet: Ihre Energieversorgung ist durch die Verschmelzung nicht weggefallen.
Die bestehenden Verträge wurden auf Erenja übertragen und sollen zu unveränderten Konditionen weiterlaufen. Die Umstellung ist trotzdem ein guter Zeitpunkt, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und aktuelle Kosten zu kontrollieren.
Tarifvergleich oder persönliche Unterstützung?
Vergleichen Sie Ihren Erenja-Tarif selbst oder lassen Sie die Vertragsdaten gemeinsam mit eSave einordnen.
Für die persönliche Prüfung genügt zunächst eine Beschreibung Ihrer Situation. Halten Sie Ihre letzte Abrechnung bereit.
Häufige Fragen zu energiehoch3 und Erenja
Gibt es energiehoch3 noch?
Die Marke energiehoch3 wird seit dem 31. Juli 2026 nicht mehr als eigenständiger Energieanbieter weitergeführt. Die energiehoch3 GmbH wurde auf Erenja verschmolzen.
Wer beliefert ehemalige energiehoch3-Kunden jetzt?
Seit dem 31. Juli 2026 werden die übernommenen Verträge von Erenja weitergeführt.
Wird mein energiehoch3-Vertrag gekündigt?
Nicht allein aufgrund der Verschmelzung. Bestehende Verträge behalten nach Angaben von Erenja ihre Gültigkeit.
Bleibt mein Strompreis gleich?
Erenja gibt an, dass bestehende Preise und Konditionen durch die Verschmelzung unverändert bleiben.
Bekomme ich eine neue Vertragsnummer?
Ja. Im Zuge der Umstellung erhalten beziehungsweise erhielten Kunden eine neue Erenja-Vertragskontonummer.
Ist energiehoch3 insolvent?
Die Einstellung der Marke ist für sich genommen kein Hinweis auf eine Insolvenz. energiehoch3 wurde auf die Muttergesellschaft Erenja verschmolzen und die bestehenden Verträge wurden weitergeführt.
Kann ich trotzdem zu einem anderen Stromanbieter wechseln?
Ja, sofern es Ihre vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen zulassen.
Quellen
Quellen geprüft am 07.10.2026.
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