
meine StadtEnergie hat die Belieferung eingestellt. Zum 31. Dezember 2025 endeten die Strom- und Gaslieferungen des Anbieters vollständig.
Hinter der Marke meine StadtEnergie stand die Urbania GmbH mit Sitz in Weinheim. Auch die Bundesnetzagentur führt die Urbania GmbH mit einer Beendigung der Lieferantentätigkeit für Strom und Gas zum 31.12.2025.
Für ehemalige Kunden bedeutete das: Der bisherige Energieliefervertrag konnte nicht einfach unverändert bei meine StadtEnergie weiterlaufen. Betroffene Haushalte mussten sich um eine Anschlussversorgung kümmern beziehungsweise wurden – wenn kein anderer Lieferant angemeldet war – entsprechend der gesetzlichen Regeln durch den örtlichen Grund- oder Ersatzversorger versorgt.
Heute sind vor allem Fragen zur Schlussrechnung, früheren Vertragsunterlagen, zum Kundenservice und zur aktuellen Tarifwahl relevant.
Das Wichtigste in Kürze
- meine StadtEnergie hat die Belieferung mit Strom und Gas zum 31.12.2025 beendet.
- Betreiber der Marke war die Urbania GmbH.
- Die Bundesnetzagentur führt Urbania ebenfalls mit Tätigkeitsende zum 31.12.2025.
- Die Energieversorgung eines Haushalts wird bei einem Lieferantenwechsel beziehungsweise Lieferende nicht einfach abgeschaltet.
- Wer damals keinen neuen Lieferanten hatte, wurde je nach Situation dem örtlichen Grund- oder Ersatzversorger zugeordnet.
- Das frühere meine-StadtEnergie-Kundenportal sollte laut damaliger Information nur bis 31.03.2026 erreichbar bleiben.
- Bei Fragen zu ehemaligen Verträgen und Schlussrechnungen bietet meine StadtEnergie weiterhin einen Kundenservice an.
- Wer seit dem Lieferende in Grundversorgung oder einem kurzfristig abgeschlossenen Übergangstarif geblieben ist, sollte seinen heutigen Tarif erneut vergleichen.
Nach meine StadtEnergie: Passt Ihr heutiger Tarif?
Entscheidend ist jetzt der Strom- oder Gasvertrag, in dem Sie heute sind. Für einen aktuellen Vergleich brauchen Sie:
- Postleitzahl Ihrer Lieferadresse
- Jahresverbrauch für Strom oder Gas aus der letzten Abrechnung
- Heutiger Anbieter und Tarif einschließlich Laufzeit und Kündigungsfrist
Wann hat meine StadtEnergie die Belieferung eingestellt?
meine StadtEnergie teilte seinen Kunden mit, dass zum 31. Dezember 2025 die Belieferung mit Strom und Erdgas und damit die Tätigkeit als Energieanbieter endet.
Auch die Bundesnetzagentur dokumentiert für die Urbania GmbH die Beendigung der Lieferantentätigkeit für Strom und Gas zu diesem Datum.
Damit handelt es sich anders als bei einem reinen Markenwechsel tatsächlich um die Einstellung der bisherigen Lieferantentätigkeit.
Ist meine StadtEnergie insolvent?
Die Beendigung der Energiebelieferung ist für sich genommen kein Beleg für eine Insolvenz.
In den offiziellen Kundeninformationen wird die Einstellung der Strom- und Gasbelieferung beziehungsweise der Tätigkeit als Energieanbieter genannt. Auch die Bundesnetzagentur führt den Vorgang als Beendigung der Lieferantentätigkeit.
Wer im Zusammenhang damit nach „meine StadtEnergie insolvent“ oder „Urbania Insolvenz“ sucht, sollte deshalb zwischen einer Geschäftsaufgabe im Energievertrieb und einem förmlichen Insolvenzverfahren unterscheiden.
Was ist mit meinem Vertrag passiert?
Mit dem Ende der Lieferantentätigkeit zum 31. Dezember 2025 konnte der bisherige Vertrag mit meine StadtEnergie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus als normaler Liefervertrag weiterlaufen.
Betroffene Kunden sollten seinerzeit ein persönliches Schreiben mit Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten haben. Wer diese Unterlagen noch besitzt, sollte sie aufbewahren.
Relevant sind insbesondere Kündigungs- beziehungsweise Informationsschreiben, letzte Vertragsbestätigung, letzte Jahresabrechnung, Schlussrechnung, Zählerstand zum Lieferende, Abschlagszahlungen und Nachweise über Guthaben oder offene Forderungen.
Wurde nach dem Ende von meine StadtEnergie der Strom oder das Gas abgeschaltet?
Nein, ein Lieferende bedeutet nicht automatisch eine Unterbrechung der Energieversorgung.
Wenn eine Lieferstelle keinem anderen Lieferanten zugeordnet ist, greifen gesetzliche Versorgungsmechanismen. Je nach konkreter Situation erfolgt die Belieferung durch den örtlichen Grund- oder Ersatzversorger.
Die Bundesnetzagentur erklärt, dass bei der Ersatzversorgung der örtliche Grundversorger automatisch einspringt. Eine Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung soll dadurch verhindert werden.
Was ist die Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Auffangversorgung. Sie kommt beispielsweise infrage, wenn Energie verbraucht wird, obwohl aktuell kein normaler Liefervertrag der Lieferstelle zugeordnet werden kann.
Ein separater Vertragsabschluss ist dafür nicht notwendig. Die Ersatzversorgung beginnt mit der Zuordnung durch den Netzbetreiber und dauert höchstens drei Monate. Währenddessen können Sie ohne Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten wählen. Wer seit Anfang 2026 beim örtlichen Versorger geblieben ist, sollte anhand seiner Unterlagen prüfen, ob heute Grundversorgung oder ein anderer Tarif vorliegt.
Die Ersatzversorgung ist allerdings nicht zwingend der günstigste Tarif. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst zeitnah einen regulären Strom- beziehungsweise Gasvertrag auszuwählen.
Ich war Kunde bei meine StadtEnergie – was sollte ich heute noch prüfen?

Da die Einstellung der Belieferung inzwischen einige Monate zurückliegt, geht es heute weniger um die unmittelbare Versorgung als um die Frage, in welchem Tarif Sie inzwischen gelandet sind.
Gerade wenn damals kurzfristig ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde oder Sie zunächst beim örtlichen Grundversorger geblieben sind, kann sich eine neue Tarifprüfung lohnen.
1. Prüfen, wer Sie aktuell beliefert
Schauen Sie auf Ihre letzte Strom- beziehungsweise Gasrechnung, den aktuellen Abschlagsplan oder Ihren Kontoauszug. Dort finden Sie Ihren heutigen Anbieter.
2. Aktuellen Tarif kontrollieren
Prüfen Sie Arbeitspreis, Grundpreis, Preisgarantie, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Bonusbedingungen.
3. Jahresverbrauch verwenden
Für einen aktuellen Vergleich benötigen Sie möglichst den tatsächlichen Jahresverbrauch aus Ihrer letzten Abrechnung.
4. Marktangebote vergleichen
Vergleichen Sie den heutigen Vertrag anschließend mit aktuellen Angeboten.
Den heutigen Vertrag mit dem Markt vergleichen
Verwenden Sie Ihren aktuellen Tarif und den tatsächlichen Jahresverbrauch. So lässt sich einordnen, ob die Grundversorgung oder der nach dem Lieferende gewählte Vertrag noch zu Ihrem Haushalt passt.
5. Schlussrechnung und Guthaben prüfen
Vergleichen Sie den Endzählerstand mit Ihren Aufzeichnungen. Prüfen Sie, ob alle Abschläge berücksichtigt und ausgewiesene Guthaben ausgezahlt wurden. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
Was passiert mit meiner Schlussrechnung von meine StadtEnergie?
Auch nach Beendigung der Belieferung bleiben Abrechnungsfragen relevant.
Auf der aktuellen Website von meine StadtEnergie wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich ehemalige Kunden bei Fragen zu ihrem früheren Vertrag oder ihrer Schlussrechnung weiterhin an den Kundenservice wenden können.
Prüfen Sie bei Ihrer Schlussrechnung insbesondere den korrekten Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand, tatsächlichen Verbrauch, berechneten Arbeitspreis, Grundpreis, sämtliche geleisteten Abschläge, vorhandene Guthaben und offene Forderungen.
Für Fragen zu Ihrem ehemaligen Vertrag und zur Schlussrechnung nennt meine StadtEnergie weiterhin die kostenfreie Servicehotline 0800 40 000 90 und service@meinestadtenergie.de. eSave hilft Ihnen bei der Auswahl eines heutigen Strom- oder Gastarifs; Abrechnungsfragen klären Sie mit dem früheren Anbieter.
Ist das meine StadtEnergie Kundenportal noch erreichbar?
Die Stadtwerke Schwetzingen hatten beim Lieferende angekündigt, dass das bisherige meine StadtEnergie Kundenportal bis zum 31. März 2026 erreichbar bleiben sollte. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.
Die aktuelle Anbieterwebsite enthält weiterhin einen Kundenlogin-Link. Ob Ihr persönlicher Zugang noch funktioniert, lässt sich daraus nicht ableiten. Fehlen Ihnen Unterlagen oder die Schlussrechnung, wenden Sie sich an den genannten Kundenservice. Bewahren Sie bereits heruntergeladene Dokumente weiterhin auf.
Wer steckt hinter meine StadtEnergie?
meine StadtEnergie war eine Marke der Urbania GmbH – Gesellschaft für Energievertrieb und -handel mit Sitz in Weinheim.
Die Marke war mit den Stadtwerken Weinheim und Schwetzingen verbunden. Bereits in früheren Unternehmensinformationen wurde meine StadtEnergie als gemeinsames regionales Vertriebsmodell der beiden Stadtwerke beschrieben.
Muss ich heute noch wegen meine StadtEnergie handeln?
Wenn Sie inzwischen einen regulären Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben und alle Schlussabrechnungen erledigt sind, besteht aufgrund des früheren Lieferendes kein zusätzlicher Handlungszwang.
Interessant kann aber eine Tarifprüfung sein, wenn Sie seit Anfang 2026 beim Grundversorger geblieben sind, damals schnell einen relativ teuren Übergangstarif abgeschlossen haben, einen Vertrag mit kurzer Preisgarantie gewählt haben, inzwischen eine Preiserhöhung erhalten haben oder seit dem Lieferende noch keinen neuen Marktvergleich durchgeführt haben.
Welcher Wechseltermin möglich ist, hängt von Ihrem heutigen Vertrag ab. Unser Ratgeber Stromanbieter jederzeit wechseln erklärt Laufzeiten und Kündigungsfristen. Nach einer versäumten Frist hilft der Beitrag Kündigungsfrist verpasst – nächste Schritte.
meine StadtEnergie eingestellt: Diese Unterlagen sollten Sie behalten
- den alten Energieliefervertrag,
- Informationsschreiben zur Einstellung der Belieferung,
- letzte Jahresabrechnung,
- Schlussrechnung,
- Zahlungsnachweise,
- dokumentierten Zählerstand zum 31.12.2025 und
- Schriftverkehr über Guthaben oder Forderungen.
Fazit: Belieferung beendet – heutigen Tarif jetzt noch einmal prüfen
meine StadtEnergie beziehungsweise die Urbania GmbH hat die Strom- und Gasbelieferung zum 31. Dezember 2025 beendet.
Für die damaligen Kunden ist die akute Versorgungssituation inzwischen vorbei. Heute ist vor allem interessant: Welchen Strom- oder Gastarif haben Sie nach dem Lieferende abgeschlossen – und ist dieser noch konkurrenzfähig?
Wer damals schnell wechseln musste oder zunächst in der Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung landete, sollte seinen aktuellen Vertrag deshalb noch einmal mit dem Markt vergleichen.
Passt der Vertrag nach dem Lieferende noch?
Vergleichen Sie die Konditionen Ihres heutigen Anbieters. Wenn Tarif oder Laufzeit unklar sind, hilft eSave bei der Einordnung.
Für die persönliche Prüfung genügt zunächst eine Beschreibung Ihrer Situation. Halten Sie Ihre letzte Abrechnung bereit.
Häufige Fragen zu meine StadtEnergie und Urbania
Gibt es meine StadtEnergie noch?
Die Energiebelieferung durch meine StadtEnergie wurde zum 31. Dezember 2025 beendet. Die Website ist weiterhin als Informations- und Kontaktmöglichkeit für ehemalige Kunden erreichbar.
Hat meine StadtEnergie die Strombelieferung eingestellt?
Ja. Die Belieferung mit Strom endete zum 31.12.2025.
Hat meine StadtEnergie auch die Gasbelieferung eingestellt?
Ja. Die eigene Website sowie die Bundesnetzagentur führen das Ende der Belieferung beziehungsweise Lieferantentätigkeit für Strom und Gas zum 31.12.2025.
Wer war der Anbieter hinter meine StadtEnergie?
Die Marke wurde von der Urbania GmbH betrieben.
Ist Urbania beziehungsweise meine StadtEnergie insolvent?
Die Einstellung der Belieferung allein beweist keine Insolvenz. Die offiziellen Informationen sprechen von der Beendigung der Energieanbietertätigkeit beziehungsweise Lieferantentätigkeit.
Was passierte, wenn ich keinen neuen Stromanbieter hatte?
Wenn nach dem Ende des bisherigen Vertrags kein anderer Lieferant der Lieferstelle zugeordnet war, erfolgte je nach Situation eine Zuordnung zur Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung.
Wurde mein Strom abgeschaltet?
Nein. Die gesetzlichen Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung stellen grundsätzlich sicher, dass eine Lieferstelle bei einem Lieferantenproblem nicht einfach ohne Energie bleibt.
Wie lange dauert die Ersatzversorgung?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur maximal drei Monate. Währenddessen kann jederzeit ein neuer Lieferant gewählt werden.
Gibt es das meine StadtEnergie Kundenportal noch?
Das Portal sollte laut damaliger Mitteilung bis zum 31.03.2026 erreichbar bleiben. Dieser Zeitraum ist inzwischen abgelaufen.
Quellen
- meine StadtEnergie: Information zum Ende der Strom- und Gasbelieferung
- Bundesnetzagentur: Lieferantenanzeigen und Tätigkeitsbeendigungen
- Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung
- Stadtwerke Schwetzingen: Ankündigung zum Lieferende und Kundenportal
Quellen geprüft am 07.10.2026.
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