Stand: 16. September 2026
Die Solaranlage auf dem Dach, die sonnenBatterie im Haus – und jetzt ein Schreiben zum bisherigen Stromvertrag. Wer eine Kündigung der sonnenFlat, eine Preisanpassung oder ein Wechselangebot erhalten hat, steht vor einer neuen Entscheidung: in die neue Tarifwelt von sonnen wechseln oder einen anderen Stromanbieter wählen?
sonnen geht davon aus, die bisherigen sonnenFlat-Tarife bis Ende September 2026 zu beenden. Eine automatische Umstellung auf sonnenHome Energy erfolgt nach Angaben des Unternehmens nicht. Entscheidend ist deshalb das Datum in Ihrem persönlichen Schreiben beziehungsweise Ihren Vertragsunterlagen. Informationen von sonnen zum Vertragswechsel
Jetzt kommt es auf drei Dinge an: einen passenden Anschlussvertrag, die Abrechnung des bisherigen Tarifs und die weitere Vergütung Ihrer Einspeisung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen.
Ihre sonnenFlat läuft aus? So kommen Sie zum nächsten Stromvertrag
Für den Tarifvergleich benötigen Sie vor allem drei Angaben:
- Vertragsende aus dem Schreiben von sonnen
- Jährlicher Netzbezug – also der Strom, den Sie tatsächlich aus dem öffentlichen Netz beziehen
- Letzte Stromabrechnung, falls Sie den Netzbezug nicht sicher kennen
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Wird die sonnenFlat 2026 eingestellt?
sonnen stellt seine bisherige Tarifwelt auf sonnenHome Energy mit den Stromtarifen EnergyFix und EnergyDynamic sowie optionalen Zusatzmodulen um. In der aktuellen Wechsel-FAQ nennt das Unternehmen ein voraussichtliches Ende der bisherigen sonnenFlat-Tarife bis Ende September 2026. Ein allgemein verbindliches Vertragsende lässt sich daraus nicht für jeden Haushalt ableiten.
Prüfen Sie daher genau, ob Ihr Schreiben eine Kündigung, eine Preisanpassung oder zunächst ein Wechselangebot enthält. Wenn Sie kein neues Produkt bei sonnen beauftragen, erfolgt nach Anbieterangaben keine automatische Umstellung. Bis zum individuellen Vertragsende gelten die bisherigen Vertragsleistungen. sonnen zur neuen Tarifwelt und zum Wechsel
Für die sonnenFlat direkt bezeichnet sonnen EnergyFix bereits als Nachfolgeangebot. sonnen zur Nachfolge der sonnenFlat direkt
Was passiert mit meiner Solaranlage und sonnenBatterie?
Stromliefervertrag, Speicherbetrieb, Messstellenvertrag und Direktvermarktung sind getrennte Vertragsbestandteile. Das Ende des Stromtarifs bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie Ihre PV-Anlage oder sonnenBatterie ersetzen müssen. Welche Funktionen weiterlaufen, hängt jedoch von Ihrem konkreten System und den gebuchten Zusatzleistungen ab.
Für die sonnenFlat direkt erklärt sonnen, dass die Einbindung der Batterie in das bisherige virtuelle Kraftwerk sonnenVPP nach Vertragsende nicht fortgeführt wird. Beim intelligenten Messsystem kommt unter anderem die Übernahme des vorhandenen Messstellenvertrags oder der Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber infrage. sonnen zu den Folgen einer Kündigung der sonnenFlat direkt
Lassen Sie sich von sonnen oder Ihrem Fachpartner bestätigen, wie Eigenverbrauch, Speichersteuerung und Messkonzept nach dem Wechsel organisiert sind. Für den neuen Stromtarif zählt anschließend vor allem, wie viel Strom Sie künftig aus dem Netz beziehen.
sonnenFlat gekündigt? Diese fünf Schritte helfen jetzt
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1. Vertragsende und Wechselangebot prüfen
Notieren Sie das mitgeteilte Vertragsende. Legen Sie das Schreiben, Ihre letzte Jahresabrechnung und ein vorhandenes Anschlussangebot bereit. Vergleichen Sie Lieferbeginn, Laufzeit, Grundpreis, Arbeitspreis, Preisgarantie und zusätzliche Leistungen.
Bei mehreren Lieferstellen, beispielsweise für Haushalt und Wärmepumpe, prüfen Sie jeden Vertrag und den zugehörigen Zähler separat.
2. Ihren tatsächlichen Netzbezug ermitteln
Ihr gesamter Haushaltsverbrauch ist nicht automatisch die Strommenge, die ein neuer Anbieter liefern muss. Einen Teil decken Ihre Solaranlage und Ihr Speicher.
Beispiel: Verbraucht Ihr Haushalt jährlich 6.000 kWh und decken PV-Anlage und Speicher davon 4.000 kWh, verbleiben 2.000 kWh Netzbezug. Mit diesen 2.000 kWh sollten Sie einen üblichen Stromtarif vergleichen.
Verwenden Sie möglichst ein vollständiges Jahr als Grundlage. Berücksichtigen Sie Veränderungen wie ein neues Elektroauto, eine Wärmepumpe oder einen anderen Speicherbetrieb. Die bisherige Freistrommenge allein ersetzt keine Verbrauchsprognose.
3. Gesamtkosten vergleichen und Anschlussvertrag wählen
Ein niedriger Arbeitspreis allein macht noch keinen günstigen Tarif. Rechnen Sie den jährlichen Grundpreis sowie separat berechnete Messkosten und Zusatzgebühren hinzu. Stellen Sie diesen Kosten die tatsächlich ausgezahlten Einspeiseerlöse und anrechenbaren Vergütungen gegenüber.
Betrachten Sie einmalige Wechselboni getrennt von späteren Vertragsjahren. Lassen Sie sich nach der Beauftragung bestätigen, wann die neue Strombelieferung beginnt.
4. Einspeisung und Messstellenvertrag klären
Nach Angaben von sonnen kann eine noch EEG-förderfähige Anlage nach Kündigung der sonnenFlat direkt für die verbleibende Förderzeit in die geförderte EEG-Vermarktung zurückkehren. Bei ausgeförderten Anlagen und bei bestehenden Direktvermarktungsverträgen muss die Anschlussregelung gesondert geprüft werden. sonnen zur Einspeisung nach der Kündigung
Klären Sie, wer eine bestehende Direktvermarktung abmeldet, wann eine Abtretung endet und wer anschließend Ihre Einspeiseerlöse auszahlt. Prüfen Sie außerdem die hinterlegte Bankverbindung und die Konditionen Ihres Messstellenbetriebs.
5. Zählerstände sichern und Schlussrechnung prüfen
Dokumentieren Sie zum Vertragsende die relevanten Zählerstände und bewahren Sie die Unterlagen auf. Kontrollieren Sie anschließend Abrechnungszeitraum, Verbrauchswerte, berücksichtigte Abschläge sowie die Verrechnung von Freistrom und Boni.
Was passiert mit meiner Freistrommenge?
sonnen erklärt, dass die Freistrommenge bei einem unterjährigen Vertragsende anteilig berücksichtigt und mit der Abrechnung verrechnet wird. Bereits erworbene Ansprüche aus dem bisherigen VPP-Bonus sollen erhalten bleiben und mit der Jahres- oder Schlussrechnung ausgezahlt werden. sonnen zur Abrechnung beim Vertragswechsel
Entscheidend ist die konkrete Schlussabrechnung Ihres Vertrags. Bewahren Sie Angaben zur aktivierten Freistrommenge, zum VPP-Bonus und bisherige Abrechnungen auf.
sonnenFlat wechseln: Welche Alternative passt zu Ihrer PV-Anlage?
EnergyFix und optionale Module von sonnen
EnergyFix ist ein Stromtarif mit festem Preis und zwölf Monaten Mindestvertragslaufzeit beziehungsweise Preisgarantie. Direktvermarktung und sonnenVPP sind optionale Module mit eigenen Voraussetzungen, Kosten und Kündigungsfristen. Prüfen Sie daher Stromlieferung, Messstellenbetrieb, Direktvermarktung und Vergütungen zusammen. Aktuelle Informationen zu EnergyFix
Die Vergütung eines einzelnen Moduls zeigt noch nicht, wie wirtschaftlich das Gesamtpaket für Ihren Haushalt ist. Maßgeblich sind die jährlichen Kosten und Einnahmen in Ihrer konkreten Anlagen- und Verbrauchssituation.
Ein Stromtarif eines anderen Anbieters
Sie können den zusätzlich benötigten Netzstrom auch über einen anderen Anbieter beziehen und die Vergütung Ihrer Einspeisung separat organisieren. Vergleichen Sie dafür jährliche Stromkosten, Vertragslaufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen. Klären Sie parallel die Direktvermarktung, das Messkonzept und technische Zusatzleistungen.
Ein dynamischer Stromtarif
Ein dynamischer Tarif kann interessant sein, wenn Sie größere Verbrauchsmengen gezielt in günstige Zeiten verschieben können, etwa beim Laden eines Elektroautos. Die Preise können allerdings auch steigen. Eine PV-Anlage oder ein Speicher allein garantiert keine Ersparnis. Für eine Abrechnung anhand viertelstündlich wechselnder Börsenpreise ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Bundesnetzagentur zu dynamischen Stromtarifen
Bei sonnen EnergyDynamic werden ohne Smart Meter monatlich wechselnde Preise verwendet. Die viertelstündliche Abrechnung und automatische Preisoptimierung setzen einen Smart Meter und weitere technische Voraussetzungen voraus. Prüfen Sie bei jedem Anbieter, ob Ihre konkrete Batterie mit der gewünschten Steuerung kompatibel ist. Informationen zu EnergyDynamic
Warum ein höherer Abschlag nicht automatisch höhere Jahreskosten bedeutet
Bei der bisherigen sonnenFlat wurden prognostizierte Einspeiseerlöse über die Freistrommenge mit den Stromkosten verrechnet. In der neuen Tarifwelt werden Stromkosten und Einspeiseerlöse getrennt dargestellt. Dadurch kann der monatliche Abschlag höher aussehen, obwohl die jährliche Gesamtbelastung nach Berücksichtigung der Einspeiseerlöse deutlich niedriger liegt.
| Vereinfachtes Beispiel | Pro Jahr |
|---|---|
| 2.000 kWh Netzbezug × 0,30 Euro | 600 Euro |
| Grundpreis | 120 Euro |
| Separater Messstellenbetrieb | 40 Euro |
| Ausgezahlte Einspeisevergütung | –400 Euro |
| Saldo | 360 Euro |
Fiktive Werte, kein aktuelles Tarifangebot. Anschaffung, Finanzierung und Wartung der Anlage sind nicht enthalten.
Rechnen Sie Einnahmen nur einmal an: Eine Einspeisevergütung, die bereits in einer Freistrommenge berücksichtigt wurde, darf im Vergleich nicht zusätzlich als Auszahlung angesetzt werden.
Wie eSave beim neuen Stromvertrag hilft
eSave unterstützt Sie dabei, passende Stromtarife zu vergleichen und nach Beauftragung den Anbieterwechsel zu organisieren. Den Strom liefert der jeweils ausgewählte Energieanbieter. Auch die künftige Betreuung Ihrer Energieverträge können Sie über eSave organisieren lassen. Leistungen von eSave
Welchen Verbrauch sollten sonnenFlat-Kunden im Tarifvergleich angeben? Für einen üblichen Stromliefervertrag zählt in der Regel Ihr tatsächlicher jährlicher Netzbezug. Wenn Sie den Wert nicht sicher kennen, verwenden Sie Ihre letzte vollständige Stromabrechnung als Ausgangspunkt.
Mit meinem Netzbezug Stromtarife vergleichen
Häufige Fragen zum Ende der sonnenFlat
Stehe ich ohne neuen Vertrag plötzlich ohne Strom da?
Endet Ihr Stromliefervertrag und ist kein neuer Lieferant angemeldet, erfolgt grundsätzlich eine Zuordnung zur Grund- oder Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Die Kündigung allein führt normalerweise nicht zu einer Stromabschaltung. Prüfen Sie die dort geltenden Konditionen und planen Sie die gewünschte Anschlussversorgung rechtzeitig. Bundesnetzagentur zu Energieverträgen
Muss ich das Wechselangebot von sonnen annehmen?
Nein. Sie können das persönliche Angebot von sonnen mit anderen verfügbaren Stromtarifen vergleichen. Berücksichtigen Sie dabei alle Kosten, Vergütungen, Voraussetzungen und technischen Zusatzleistungen.
Welcher Wert gehört in den Stromvergleich?
Für einen üblichen Stromliefervertrag ist der erwartete jährliche Netzbezug die Ausgangsgröße. Ziehen Sie eingespeiste Kilowattstunden nicht zusätzlich davon ab; die Einspeisung wird gesondert vergütet.
Übernimmt eSave auch die technische Betreuung meiner Batterie?
eSave unterstützt beim Tarifvergleich und Anbieterwechsel. Für Speicherfunktionen, Wartung, Garantie und gerätespezifische Fragen bleiben sonnen beziehungsweise Ihr Fachpartner die Ansprechpartner.
Ihre sonnenFlat läuft aus? Lassen Sie uns Ihren nächsten Stromvertrag gemeinsam prüfen.
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